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Shampoo bald auf Kassenkosten

Kaum ein Jahr ist seit dem Klinikhygienegesetz vergangen, da will Schwarz-Gelb schon wieder nachbessern. Denn offenbar reichen die neuen Regeln nicht weit genug. Der Vorschlag aus der Koalition: Die Kassen sollen Shampoo gegen Keime bezahlen.

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Schön einmasieren: Kampf auf dem Kopf gegen Keime.

Schön einmasieren: Kampf auf dem Kopf gegen Keime.

© Dream-Emotion / fotolia.com

BERLIN (sun). Die schwarz-gelbe Koalition will offenbar beim Klinikhygienegesetz noch einmal nachbessern.

Künftig sollen Versicherte, bei denen vor einem Krankenhausaufenthalt multiresistente Erreger festgestellt wurden, die erforderlichen Medizinprodukte wie Salben, antiseptische Mundspülungen und Shampoos zur Dekolonisation komplett von der Krankenkasse erstattet bekommen.

Das geht aus einem Änderungsantrag zum Zweiten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften hervor, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

Bisher müssen die Versicherten die Kosten für die meisten Medizinprodukte selbst übernehmen.

Aus Sicht von FDP-Politiker Lars Lindemann ist das jedoch fahrlässig: "Es besteht die Gefahr, dass die Betroffenen das Geld nicht für die Medizinprodukte wie Shampoos und Salben ausgeben werden. Damit gefährden sie aber Dritte", sagte er der "Ärzte Zeitung".

Kosten von 40 bis 100 Euro

Eine Ausnahme bildet lediglich eine Nasensalbe, die abzüglich der Selbstbeteilung von der GKV erstattet wird.

Zentraler Aspekt einer erfolgreichen Dekolonisation der Keimträger, also einer Befreiung der Betroffenen von den multiresistenten Keimen, sei jedoch, dass die Betroffenen konsequent mitwirken, heißt es in dem Änderungsantrag.

Die Keimträger hätten jedoch vor einer Infektion keine Beschwerden, der Leidensdruck als Motivationsfaktor für eine konsequente Durchführung der Dekolonisation scheide also aus.

Daher sollte nicht noch die finanzielle Belastung hinzu kommen. Die Kosten für die erforderlichen Medizinprodukte liegen zwischen 40 und 100 Euro pro Dekolonisationszyklus.

Jedes Jahr sterben Tausende Menschen an vermeidbaren Infektionen mit multiresistenten Erregern. Die schwarz-gelbe Koalition hatte daher im vergangenen Jahr das Infektionsschutzgesetz geändert.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass die Krankenhäuser Hygienebeauftragte einstellen müssen. Zudem erhalten ambulant tätige Ärzte für ein Screening auf multiresistente Erreger eine Vergütung.

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Kommentare
Dr. Michael Probst-Kepper 15.06.201211:09 Uhr

Nosokomiale Infektionen bedeutet nicht MRE!

Ich empfinde es als äussert unsachlich, dass in der öffentlichen Diskussion relativ häufig "nosokomiale Infektion" mit multiresistentem Erreger gleichgesetzt wird; dem ist nicht so!
Wenn man es am Beispiel von S. aureus betrachtet, dann liegt der Anteil an MRSA bei nosokomialen S. aureus Bakteriämien bei < 20% (Ref.: "Die nosokomiale Staphylococcus aureus-Bakteriämie" Siegbert Rieg, Winfried V. Kern; Krankenhaushygiene up2date 2011, 4: 261). Da S. aureus im Nasenvorhof siedelt, wären auch bei nicht-MRSA Patienten nosokomiale Infektionen zu verhindern - gescreent (und gehandelt) wird aber nur (bei) MRSA.
Jede nosokomiale Infektion ist relevant und sollte verhindert werden, wenn möglich!

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