Direkt zum Inhaltsbereich

Sonderkündigungsrecht bei Kassen läuft ab

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG (bee). Die Sonderkündigungsfristen für Krankenkassen, die einen Zusatzbeitrag erheben, laufen im März ab. Darauf hat ein Kassen-Informationsdienst hingewiesen. In den vergangenen Wochen hatten mehrere Kassen, darunter die DAK, die Deutsche BKK, die BKK Gesundheit sowie die KKH Allianz, Zusatzbeiträge in Höhe von acht Euro erhoben. Die BKK Westfalen Lippe erhebt zwölf Euro, die BKK für Heilberufe bis zu ein Prozent des beitragspflichtigen Monatseinkommens. Eine Sonderkündigung muss Kassen vorliegen, bevor der Beitrag erstmals fällig wird.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Von ungefährlich bis akut lebensbedrohlich

Leitsymptom Dyspnoe: So geht’s rasch zur richtigen Diagnose

Primäre und sekundäre Formen

Immundefekte erkennen: So klappt’s in der Praxis

Lesetipps
Seltene Erkrankungen haben ihren Namen nicht umsonst. Zählt man sie jedoch alle zusammen, so sind es etwa 8.000 Erkrankungen mit rund 4 Millionen Betroffenen in Deutschland.

© Orawan / stock.adobe.com

Oft langer Weg bis zur Diagnose

Wie Sie Patienten mit seltenen Erkrankungen früher erkennen

Eine Frau sitzt im bett und hustet.

© Sonja Monstein / stock.adobe.com

Fehlerhaftes Immunsystem

So unterscheiden sich primäre und sekundäre Immundefekte