Direkt zum Inhaltsbereich

Sonderkündigungsrecht bei Kassen läuft ab

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG (bee). Die Sonderkündigungsfristen für Krankenkassen, die einen Zusatzbeitrag erheben, laufen im März ab. Darauf hat ein Kassen-Informationsdienst hingewiesen. In den vergangenen Wochen hatten mehrere Kassen, darunter die DAK, die Deutsche BKK, die BKK Gesundheit sowie die KKH Allianz, Zusatzbeiträge in Höhe von acht Euro erhoben. Die BKK Westfalen Lippe erhebt zwölf Euro, die BKK für Heilberufe bis zu ein Prozent des beitragspflichtigen Monatseinkommens. Eine Sonderkündigung muss Kassen vorliegen, bevor der Beitrag erstmals fällig wird.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Vor KBV-Vertreterversammlung und Hausärztetag

„Respektlos, unanständig, skurrile Sicht“: Ärzte-Vertreter kritisieren Kanzler Merz

Anpassung Schutzimpfungs-Richtlinie

Indikationsunabhängige Corona-Impfung künftig für Kassenpatienten erst ab 75

Gemeinsamer Bundesausschuss

Imlunestrant: Zusatznutzen nicht quantifizierbar

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Warnzeichen früh erkennen

Immundefekte: Das ist die Basisdiagnostik für die Praxis

Porträt

Wie ein Hausarzt mit seinem„Medmobil“ Obdachlose versorgt

Lesetipps
Echzeitdarstellung der Blutzuckermessung auf einem Smartphone

© Remigiusz Góra / stock.adobe.com

Kasuistik

Seltene Ursache rezidivierender Hypoglykämien