Sonderkündigungsrecht bei Kassen läuft ab

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG (bee). Die Sonderkündigungsfristen für Krankenkassen, die einen Zusatzbeitrag erheben, laufen im März ab. Darauf hat ein Kassen-Informationsdienst hingewiesen. In den vergangenen Wochen hatten mehrere Kassen, darunter die DAK, die Deutsche BKK, die BKK Gesundheit sowie die KKH Allianz, Zusatzbeiträge in Höhe von acht Euro erhoben. Die BKK Westfalen Lippe erhebt zwölf Euro, die BKK für Heilberufe bis zu ein Prozent des beitragspflichtigen Monatseinkommens. Eine Sonderkündigung muss Kassen vorliegen, bevor der Beitrag erstmals fällig wird.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Exklusiv-Umfrage der Ärzte Zeitung

Baustelle Gesundheitspolitik: Was muss 2026 angegangen werden?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
stiliserte, bunte Symbole für Patientenakten

© savittree / stock.adobe.com

Update

FAQ zur „ePA für alle“

Die elektronische Patientenakte kommt: Das sollten Sie jetzt wissen

Für die Einarbeitung sollten Neulinge eine feste Ansprechpartnerin im Team haben. (Motiv mit Fotomodellen)

© Manu Reyes / Stock.adobe.com

Willkommenskultur

Neu im Team? Was Praxen beim Onboarding beachten sollten