Sonderkündigungsrecht bei Kassen läuft ab

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG (bee). Die Sonderkündigungsfristen für Krankenkassen, die einen Zusatzbeitrag erheben, laufen im März ab. Darauf hat ein Kassen-Informationsdienst hingewiesen. In den vergangenen Wochen hatten mehrere Kassen, darunter die DAK, die Deutsche BKK, die BKK Gesundheit sowie die KKH Allianz, Zusatzbeiträge in Höhe von acht Euro erhoben. Die BKK Westfalen Lippe erhebt zwölf Euro, die BKK für Heilberufe bis zu ein Prozent des beitragspflichtigen Monatseinkommens. Eine Sonderkündigung muss Kassen vorliegen, bevor der Beitrag erstmals fällig wird.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Porträt

Wie eine Gynäkologin ihre Krebserkrankung in einem Comic verarbeitet

Lesetipps
Maske

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Mutter mit MS: Kind gegen MMR impfen?

Ein Mann zieht an einem riesigen Virus.

© freshidea / stock.adobe.com

Off-Label-Use möglich

Long-COVID-Therapie: So schätzt Hausarzt Maibaum den G-BA-Beschluss ein