Sorge vor Bruch der Schweigepflicht oft unbegründet
NÜRNBERG (ras). Befürchtungen von Ärzten, bei Verdacht auf Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung die Schweigepflicht brechen zu müssen, sind meist unbegründet, sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Lubitz aus Nürnberg.