Gesetzentwurf

Sozialwahlen bald auch online möglich?

Online-Sozialwahlen sollen die Wahlbeteiligung erhöhen, so die CDU. Ein Gesetzentwurf ist bereits auf dem Weg.

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Berlin. Krankenkassen sollen ihre Sozialwahlen ab 2023 künftig auch online durchführen können. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt und den das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beraten will. Dafür müssen sie Ihre Satzungen bis zum 30. September entsprechend ändern.

Der CDU-Arbeitsmarktexperte Peter Weiß sagte: „Wir erwarten uns vom Update beim Wahlverfahren eine höhere Wahlbeteiligung und damit auch eine stärkere Legitimation der Selbstverwaltung in der Krankenversicherung.“ Sein Fraktionskollege Uwe Schummer sagte, gelöst werden müssten noch Sicherheitsfragen. „Aber wenn wir es jetzt nicht anpacken, müssen wir noch mindestens zehn Jahre, bis zur übernächsten Wahl 2029, auf den Einstieg in Online-Sozialwahlen warten.“

Kassen als Vorreiter

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zeigte sich optimistisch: „Die Krankenkassen können und sollen hier beispielgebende Vorreiter sein“, sagte er den Partnerzeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft. Durch solche praktische Erfahrung würden grundsätzliche Vorbehalte gegen Online-Wahlen abgebaut. „Wenn die Vorteile der Digitalisierung im Alltag erfahrbar werden, verlieren Skeptiker ihre Argumente.“

Die Beteiligung an der Sozialwahl 2017 lag bei etwa rund einem Drittel. Rund 15 Millionen Mitglieder und Rentner in der Rentenversicherung und bei gesetzlichen Krankenkassen wählten ihre ehrenamtlichen Selbstverwalter. (dpa)

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