Rechtslage

Spahn geht Strukturen bei Organspende an

Mit dem „Zweiten Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende“ hat Spahn dafür gesorgt, dass sich die Prozesse verbessern.

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Berlin. Mit dem „Zweiten Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende“ (GZSO) hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bereits dafür gesorgt, dass sich die Prozesse bei der Organspende verbessern. Das Gesetz ist seit dem 1. April 2019 in Kraft.

„Wir geben den Krankenhäusern mehr Zeit und Geld, geeignete Spender zu finden“, sagte Spahn damals. Die wichtigsten Regelungen im Überblick: (reh)

Transplantationsbeauftragte sollen seit April freigestellt werden. Die Freistellung erfolgt auf der Grundlage der Anzahl der Intensivbehandlungsbetten. Je 10 Intensivbetten sind 0,1 Stellen vorgesehen.

Hat eine Entnahmeklinik mehr als eine Intensivstation, ist für jede Station mindestens ein Transplantationsbeauftragter zu bestellen. Den Entnahmekrankenhäusern sollen dabei die tatsächlichen Aufwendungen für die Freistellung ersetzt werden.Die Kliniken müssen die Mittelverwendung allerdings nachweisen. Zudem sollen die Beauftragten uneingeschränktes Zutrittsrecht auf die Intensivstationen erhalten.

Die Pauschale für die Organentnahme orientiert sich nun am tatsächlichen Aufwand für jeden einzelnen Prozessschritt. Außerdem erhalten die Kliniken für die Inanspruchnahme ihrer Infrastruktur einen Zuschlag.

Die Intensivpauschale (nach festgestelltem irreversiblen Hirnfunktionsausfall, IHA) beträgt seit Januar 2020 nach erfolgter Zustimmung zur Organspende z.B. 1494 Euro, bei Abbruch wegen Ablehnung der Organspende sind es 541 Euro.

Die Pauschale für die Organentnahme (Einorganentnahme) beträgt 2659 Euro. Insgesamt kann die Klinik bei einer Einorganentnahme bis zu 5453 Euro abrechnen, vor dem Gesetz waren es maximal 4112 Euro.

Es wird flächendeckend ein neurologischer Konsiliardienst eingeführt, damit künftig jederzeit qualifizierte Ärzte bereitstehen, um auf Anfrage einer Klinik den Hirntod eines Patienten festzustellen.

Das Gesetz hat eine Möglichkeit zum Austausch von anonymisierten Dankesschreiben zwischen Organempfänger und den Angehörigen des Spenders geschaffen.

Die Kliniken müssen zukünftig verbindliche Verfahrensanweisungen erarbeiten, mit der die Zuständigkeiten und Handlungsabläufe für den gesamten Prozess einer Organspende festgelegt werden.

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