„Arbeitsentwurf“

Spahn plant offenbar Verbot von Suizidbeihilfe

Wie liberal wird das künftige Sterbehilferecht in der Bundesrepublik sein? Neue Details zu einem Entwurf aus dem Hause Spahn deuten auf restriktive Regelungen.

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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) liest vor der wöchentlichen Kabinettssitzung im Kanzleramt in seinen Unterlagen.

Macht sich auch über das Sterbehilferecht Gedanken: Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

© Hannibal Hanschke / Reuters / picture alliance

Hamburg. Die Vorschläge aus dem Bundesgesundheitsministerium für eine Neuregelung des Sterbehilferechts sehen einem Medienbericht zufolge restriktive Regelungen vor. „Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, die Einzelne und den Einzelnen vor einer Selbsttötung zu schützen, die nicht auf einem selbstbestimmten Entschluss beruht“, heißt es in einem „Diskussionsentwurf“ aus dem Ministerium, wie das Magazin „Spiegel“ (Samstag) vorab berichtet.

Dass das Ressort von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an einem eigenen Regelungsentwurf arbeitet, ist seit Jahresanfang bekannt. Bisher wollte das Ministerium jedoch keine Details dazu preisgeben.

Ministerium nennt Entwurf „intern“

Suizidassistenz soll, wie es nun heißt, grundsätzlich unter Strafe stehen. Ausnahmen sollen möglich sein, wenn ein „abgestuftes Schutzkonzept“ eingehalten wird: Sterbewillige müssen sich von zwei unabhängigen Ärzten begutachten lassen und eine Beratungsstelle aufsuchen. Details soll ein neues „Selbsttötungshilfegesetz“ regeln. Zudem soll es ein Werbeverbot für die Suizidassistenz geben.

Im Februar 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, der Staat dürfe es seinen Bürgern nicht unmöglich machen, sich beim Suizid helfen zu lassen. Das Papier sei ein „interner Arbeitsentwurf der Fachebene“, der noch nicht abschließend abgestimmt sei, heißt es im Ministerium. Der Zwischenstand wurde im März an die Fraktionen versandt.

Opposition kritisert „Verhinderungsgesetz“

Aus dem Bundestag liegen liberalere Entwürfe vor – so etwa von einer fraktionsübergreifenden Gruppe um den SPD-Politiker Karl Lauterbach und die FDP-Medizinrechtsexpertin Katrin Helling-Plahr. „Der Minister hat einen Vorschlag für ein Verhinderungsgesetz erarbeitet, weil er Betroffenen unnötige Hürden in den Weg räumt“, kritisierte Helling-Plahr.

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Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz reagierte kritisch auf den Entwurf des Ministeriums. „Schon Suizidassistenz grundsätzlich unter Strafe zu stellen, wird kaum mit der Verfassung in Einklang zu bringen sein“, sagte Vorstand Eugen Brysch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Freitag.

Zu den Ausnahmen, wenn ein „abgestuftes Schutzkonzept“ eingehalten werde, erklärte der Patientenschützer, es sei unmöglich, den freien Willen eines Suizidwilligen zu überprüfen. „Auch zwei unabhängige Ärzte und eine Beratungsstelle werden dazu nicht in der Lage sein. Es gibt weder wissenschaftliche noch juristische Kategorien dafür, zwischen Autonomie und Fremdbestimmung eindeutig zu unterscheiden“, so Brysch. Der Bundestag solle keine voreiligen Entscheidungen treffen. (KNA)

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