COVID-Therapien

Spahn will Antikörper-Therapien und Urintests bei COVID-19 bezahlen

Neues aus der Spahn’schen Verordnungswerkstatt: Für die Versorgung von COVID-19-Patienten sollen die Krankenkassen künftig auch nicht zugelassene Therapien und Diagnostika bezahlen. So will die Bundesregierung Druck von den Intensivstationen nehmen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Bald Kassenleistung? Monoklonale Antikörper gegen COVID-19.

Bald Kassenleistung? Monoklonale Antikörper gegen COVID-19.

© picture alliance / ASSOCIATED PRESS

Berlin. Die Bundesregierung will offenbar jede Chance nutzen, die Intensivstationen in der dritten Welle der COVID-19-Pandemie zu entlasten. Dazu will Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nun in der Regelversorgung nicht zugelassene Arzneimittel auch für gesetzlich Krankenversicherte zugänglich machen. In einem ersten Schritt plant der Bund, zentral monoklonale Antikörper zu beschaffen.

Krankenhäuser sollen die Therapeutika kostenfrei erhalten können. Zudem soll der bislang in der vertragsärztlichen Versorgung nicht erstattbare DiaPat-CoV-50-Urintest zur Prognose schwerer Krankheitsverläufe eingesetzt werden dürfen. Das geht aus dem Entwurf einer „Monoklonale Antikörper-Verordnung“ (MAK-VO) vom Donnerstagabend hervor, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.

Es gebe Patientengruppen, für die aus medizinischen Gründen eine Impfung nicht in Frage komme oder keine Impfstoffe zugelassen seien, heißt es darin. Die Verordnung soll dem Entwurf zufolge rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten.

Verordnung ab zwölf Jahren

Demnach können sich Ärzte auf der Internetseite des für Antikörper zuständigen Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) darüber informieren, für welche Patientengruppen der Einsatz der Antikörper-Therapien angezeigt sein kann.

Aktuell seien dies zum einen der Antikörper Bamlanivimab, der vom US-Pharmaunternehmen Eli Lilly entwickelt wurde und zum anderen RegnCoV-2, bestehend aus den beiden Antikörpern Casirivimab und Imdevimab des Schweizer Pharmakonzerns Roche und der US-Firma Regeneron.

Der Verordnung zufolge sind derzeit mit SARS-CoV-2 infizierte Menschen ab einem Alter von zwölf Jahren und einem Körpergewicht von mindestens 40 Kilogramm adressiert, sofern sie leichte bis moderate Symptome zeigen und das Risiko für einen schweren Verlauf der Erkrankung besteht.

450 Euro für die ärztliche Leistung

Das Gesundheitsministerium hat angekündigt, die Arzneien kostenfrei über die Krankenhausapotheken abzugeben. Die Vergütung der ärztlichen Leistung soll pauschal 450 Euro betragen, die Anwendung der Gebührenordnung für Ärzte werde ausgeschlossen.

Die laut Verordnungsentwurf bereits beschaffte Menge reiche für die Behandlung von rund 186.000 Patienten. Die Krankenkassen würden somit bei einem vollständigen Verbrauch mit 84 Millionen Euro belastet, die privaten und öffentlichen Kostenträger mit 8,5 Millionen Euro.

Vertragsärzte, Krankenhäuser und Kostenträger erhalten die Möglichkeit, die Pauschale neu zu verhandeln, wenn sie sich in der Versorgungspraxis nicht bewähren sollte. Für die Urintests veranschlagt der Verordnungsentwurf Kosten für die Krankenkassen von pauschal 900 Euro je Anwendung.

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