Direkt zum Inhaltsbereich

Berufsrecht

Spanien erkennt bei Ärzten COVID-19 als Berufskrankheit an

In Spanien haben sich bislang knapp 120.000 Ärzte und Pflegekräfte in Krankenhäusern mit SARS-CoV-2 infiziert. Sie sind jetzt rechtlich lebenslang gegen mögliche Spätfolgen abgesichert.

Veröffentlicht:
Spanisches Klinikpersonal bei einer Kundgebung. Für Ärzte und festangestellte Pflegekräfte wird eine COVID-19-Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt.

Spanisches Klinikpersonal bei einer Kundgebung. Für Ärzte und festangestellte Pflegekräfte wird eine COVID-19-Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt.

© Jesus Merida / picture alliance / ZUMAPRESS.com

Madrid. Nach monatelangen Protesten und Verhandlungen seitens der spanischen Ärztegewerkschaften erkennt Spanien endlich Infektionen mit COVID-19 als Berufserkrankung an. Bisher wurden Corona-Infektionen bei Ärzten und Krankenpflegern nur als Arbeitsunfall eingestuft.

Wie die spanische Regierung erklärte, werde die neue Einstufung von COVID-19-Infektionen als Berufserkrankung beim medizinischen Personal auch rückwirkend anerkannt. Seit Ausbruch der Pandemie steckten sich laut Angaben des spanischen Gesundheitsministeriums bis Ende Januar rund 118 .000 Angestellte aus dem Gesundheitsbereich mit COVID-19 während der Ausübung ihrer Arbeit an. Rund 50 .000 infizierte Ärzte und Pfleger mussten selber medizinisch versorgt werden.

Erheblicher Unterschied

Der Unterschied zwischen Arbeitsunfall und Berufskrankheit ist in diesem Fall enorm. „Bei einem Arbeitsunfall sind gesundheitliche Spätfolgen einer COVID-Infektion nach fünf Jahren nicht mehr versichert, bei einer Einstufung als Berufserkrankung allerdings ein Leben lang und wir wissen heute noch nicht, welche Langzeitfolgen COVID-Erkrankungen haben können“, stellt Serafín Romero, Vorsitzender des spanischen Ärzteverbands Cgcom, klar. Romero bezeichnete die neue Gesetzeslage als „einen großen Fortschritt, jenen zu helfen, die helfen“.

Andere Gewerkschaften bemängeln jedoch, dass nur fest angestelltes Gesundheitspersonal berücksichtigt werde, während für Zeitarbeitskräfte, Krankenwagenfahrer, Mitarbeiter von Bestattungsunternehmen und Pflegepersonal aus Altenheimen diese Regelung nicht gelte. So haben sich laut Gewerkschaft UGT rund 35 Prozent der Putzkräfte in Krankenhäusern mit COVID-19 angesteckt, für sie gilt die Corona-Infektion weiterhin nur als Arbeitsunfall.

Spanien von Pandemie weiter stark betroffen

Unterdessen hat die dritte Corona-Welle Spanien mit einer 14-Tage-Inzidenz von 866 Fällen pro 100 .000 Einwohner weiter fest im Griff. Durchschnittlich sind 45,3 Prozent aller landesweit verfügbaren Intensivbetten mit COVID-Patienten belegt. In einigen Regionen wie Valencia, Katalonien oder Madrid werden sogar zwischen 50 und 60 Prozent erreicht. (mame)
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Neue Empfehlung zu HWI und Zystitis

© EAU

Ergänzung EAU-Leitlinie 2026

Neue Empfehlung zu HWI und Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Therapie bei unkomplizierter Zystitis

© Dr_Microbe | Adobe Stock

Evidenz, Resistenz & Wirksamkeit

Therapie bei unkomplizierter Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Welche Rolle spielen Biofilme bei Therapieversagen und Rückfällen?

© robertprzybysz | iStock

Persistierende Onychomykosen

Welche Rolle spielen Biofilme bei Therapieversagen und Rückfällen?

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Chronisch rezidivierende Vulvovaginalmykosen

© Domepitipat | iStock

Lebensqualität zurückgewinnen

Chronisch rezidivierende Vulvovaginalmykosen

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Pityriasis versicolor

© iStock / C5C

Kleienpilzflechte im Sommer

Pityriasis versicolor sicher erkennen und gezielt behandeln

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Impfstoffeffektivität gegen Post COVID-Beschwerden

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [14]

Jährliche COVID-19-Impfung

Empfohlen für ein breites Risikokollektiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: BioNTech Europe GmbH, Mainz
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Besser als Atemtherapie?

Supragastrisches Aufstoßen lässt sich mit Gesang vertreiben

Lesetipps
Koloskopie, Blick auf den Monitor

© Issara - stock.adobe.com

Anstoß zur Diskussion

Darmkrebs: Ist die koloskopische Überwachung falsch aufgestellt?

Ein Arzt zählt mit den Fingern bis Drei.

© Arnéll Koegelenberg/peopleimages.com/stock.adobe.com

Regionaler Multimorbiditäts-Vergleich

Wo es relativ viele Ü-50-Jährige mit drei oder mehr chronischen Erkrankungen gibt