Versorgungsstruktur

SpiFa mahnt zügige Reform an der Sektorengrenze an

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Berlin. Bitte kein weiteres Aufschieben der Reform mehr: Die sektorübergreifende Versorgung muss dringend angegangenen werden, mahnt der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa). Gerade auch, um Rechtssicherheit für die Ärzte zu schaffen, die an der Grenze ambulant-stationär tätig sind, heißt es in einer Mitteilung vom Freitag.

„Patienten bedürfen einer optimalen Gesundheitsversorgung, und zwar unabhängig von Fragen des Leistungsrechts, des Leistungskataloges oder der Vergütung“, so der 2. stellvertretende SpiFa-Vorsitzende Dr. Helmut Weinhart. Die durch diese Fragen getriebene Abschottung der Sektorengrenzen müsse durch sektorenverbindende Versorgungsstrukturen endlich überwunden werden. „Die von der Bundesregierung angestrebte Einführung einer neuen DRG-Hybridform könnte ein adäquates Mittel dafür sein“, sagt er.

Der SpiFa will sich aber auch selbst aktiv in die Reform einbringen. Dazu hat der Verband bereits im Januar 2021 ein Konzept („Struktur und Vergütung ärztlich intersektoraler Leistungen“) vorgelegt. Ein Kernpunkt darin ist etwa, dass für intersektorale Leistungen ebenso wie im stationären Bereich der Verbotsvorbehalt gelten soll. Das soll verhindern, dass Leistungen – wegen der fehlenden Abrechnungsmöglichkeiten im EBM – doch wieder im stationären Sektor verbleiben.

Jegliches Zögern der Bundesregierung werde „wie bisher eine Reform verhindern und damit auch weitere Reformvorhaben wie beispielsweise eine Reform der stationären Behandlungsebene oder die Schaffung einer sektorenübergreifenden Versorgungsplanung ausbremsen“, meint SpiFa-Vorstandsmitglied Jörg Karst. (eb)

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