Ermittlungen

Staatsanwaltschaft bei der KV Berlin

Der Betreuungsstrukturvertrag zwischen KV und Barmer steht im Mittelpunkt juristischer Ermittlungen.

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BERLIN. Erneut war die Staatsanwaltschaft bei der KV Berlin zu Besuch. Noch bevor die Betrugsvorwürfe wegen der Übergangsgelder gerichtlich geklärt sind, wird wieder wegen Betrugs und Bestechlichkeit ermittelt. Gegenstand der Ermittlungen ist diesmal die Zusammenarbeit der KV Berlin mit der Barmer GEK im Rahmen des sogenannten Betreuungsstrukturvertrages.

"Die Aufklärung des Sachverhaltes ist im ureigensten Interesse der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin. Aus diesem Grund unterstützt die Kassenärztliche Vereinigung Berlin auch vorbehaltlos die bei der Staatsanwaltschaft geführten Ermittlungen", teilte die KV Berlin mit. Für die Mitglieder des Vorstandes der KV Berlin gelte die Unschuldsvermutung.

Die Barmer GEK Berlin-Brandenburg bestätigte auf Nachfrage: "Wir arbeiten mit den Ermittlern zusammen, weil wir auch möchten, dass die Vorwürfe so schnell wie möglich aus der Welt geschafft werden. Wir rechnen damit, dass das Verfahren eingestellt wird", sagte Sprecher Markus Heckmann der "Ärzte Zeitung".

Auch die Aufsichtsbehörden prüfen in dieser Angelegenheit bereits (wir berichteten). "Wir haben dort ein reines Gewissen", sagte der Berliner KV-Vize Dr. Uwe Kraffel bereits Anfang Dezember der Vertreterversammlung. Er schilderte, dass mit der Barmer die Vereinbarung getroffen worden sei, die Abrechnungen der vergangenen Jahre noch einmal zu überarbeiten, "im Sinne einer Konsolidierung der Daten, nicht im Sinne einer Verfälschung von Diagnosen oder gar eines Upgrading". Natürlich führe das zu einem Anstieg der Vergütung.

Als "Problem" bezeichnete Kraffel, dass es zeitgleich dazu eine Tagung der Aufsichtsbehörden gegeben habe, in der diese festgestellt hätten, "dass sie Betreuungsstrukturverträge für nicht zulässig halten". Mit der Barmer war nach seinen Angaben eine aufwandsabhängige Vergütung für die Datenbearbeitungen zwischen 100 000 und 750 000 Euro für EDV-Arbeit vereinbart worden. (ami)

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