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Abtreibungen

Staatssekretärin ist gegen Gesetzesänderung

Das gesetzliche Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche soll in der jetzigen Form weiter bestehen, findet die Parlamentarische Staatssekretärin im BMG.

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Soll es Änderungen am Paragraf 219a geben? Nein, findet Sabine Weiss, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium.

Soll es Änderungen am Paragraf 219a geben? Nein, findet Sabine Weiss, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium.

© nmann77 / stock.adobe.com

BERLIN. Im Streit über das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche hat sich die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG) zu Wort gemeldet. Sabine Weiss sprach sich dagegen aus, den Paragrafen 219a StGB abzuschaffen.

"Das Werbeverbot ist Teil eines ausgewogenen Konzepts für den Schutz des ungeborenen Lebens, auf das man sich vor über 25 Jahren nach langen gesellschaftlichen Debatten geeinigt hat. Diese Entscheidung wurde wohlüberlegt getroffen. Eine Novellierung des Strafgesetzbuchs ist deshalb der falsche Weg", wird sie in einer Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums zitiert.

Aus ihrer Sicht sei es wichtig, dass Frauen, die über eine Abtreibung nachdenken, in dieser schwierigen Situation alle Informationen erhalten, die sie benötigen und auch wissen, an wen sie sich wenden können. Sie dürften nicht allein gelassen werden, betont Weiss.

BÄK will Liste von Ärzten erstellen

Hilfe kündigte kürzlich die Bundesärztekammer (BÄK) an. Sie will eine Liste mit Ärzten erstellen, die Abtreibungen vornehmen.

Frauen könnten sich neutral informieren und die darauf verzeichneten Ärzte wären nicht vom Werbeverbot nach Paragraf 219a betroffen, erläuterte BÄK-Präsident Professor Frank Ulrich Montgomery. (ths)

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