Linken-Anfrage

"Starke Preisdynamik" bei Innovationen

Die Preise neu eingeführter patentgeschützter Arzneimittel sind binnen weniger Jahre erheblich gestiegen. Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Linken hervor.

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BERLIN. Der durchschnittliche Preis eines neu eingeführten patentgeschützten Arzneimittels hat sich zwischen 2008 und 2017 mehr als vervierfacht. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken hervor.

Danach stieg der durchschnittliche Preis neueingeführter patentgeschützter Arzneimittel von 981 auf 4457 Euro, so das Bundesgesundheitsministerium unter Berufung auf das Wissenschaftliche Institut der Ortskrankenkassen.

Diese Preisveränderung darf aber nicht als Inflation gewertet werden, bei der stets die Preise für gleiche Produkte im Zeitablauf verglichen werden. Abgebildet wird dies vielmehr in der Strukturkomponente, die im Wesentlichen die Kostenwirkung von Innovationen wiedergibt.

Dahinter stehen aber unterschiedliche Arzneimittel in unterschiedlichen Therapiegebieten. Die starke Dynamik führt das Marktforschungsinstitut IQVIA auf die Verdreifachung der Entwicklungskosten und die immer kleiner und spezifischer werdenden Patientenpopulationen zurück.

22 Prozent Abschlag

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums liegt der Abschlag auf den Einführungspreis, über den Hersteller und GKV-Spitzenverband nach der frühen Nutzenbewertung verhandeln oder den die Schiedsstelle festlegt, umsatzgewichtet bei 22 Prozent.

Wie weit dies über dem Preis der zweckmäßigen Vergleichstherapie liegt, vermag die Bundesregierung nicht zu sagen, unter anderem auch deshalb, weil der Gemeinsame Bundesausschuss verschiedene zweckmäßige Vergleichstherapien bei einer Nutzenbewertung verwendet.

Nach Ansicht der arzneimittelpolitischen Sprecherin der Linken, Sylvia Gabelmann, haben alte und neue große Koalition "keine Antworten darauf, dass die Krankenversicherung immer mehr zum Selbstbedienungsladen der Pharmaindustrie wird".

Preise für Arzneimittel, bei denen ein Zusatznutzen belegt sei, sollten sich hauptsächlich an Produktions- und Entwicklungskosten orientieren. (HL)

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