Sterbehilfe für Minderjährige in Belgien

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BRÜSSEL (fuh). 76 Minderjährige in Belgien haben in den vergangenen zwei Jahren trotz Verbotes Sterbehilfe erhalten. Das ergibt sich aus einer Studie, die das "American Journal of Critical Care" veröffentlicht hat.

141 Krankenschwestern in fünf belgischen Intensivkliniken für Kinder und Jugendliche waren befragt worden. In 25 Fällen seien danach tödliche Medikamente verabreicht worden. In 51 Fällen hätten Ärzte die Behandlung eingestellt.

Ein Bericht der Zeitung "Le Soir", der sich auf die Studie bezieht, hat in Belgien eine heftige Debatte ausgelöst. "Gestern die Älteren, heute die Minderjährigen, morgen die geistig Behinderten?", fragt etwa der liberale Senator Philippe Monfils. Er beklagt einen "Rückschritt in einen Gesellschaftstyp, den wir ablehnen".

Aktive Sterbehilfe bei Erwachsenen ist in Belgien seit 2002 gestattet. Voraussetzung: ein Kranker muss im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein, er muss den Wunsch zu sterben, "freiwillig, überlegt und wiederholt" geäußert haben und an einer unheilbaren Krankheit leiden.

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