Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Stiftung Patientenschutz kritisiert RKI-Empfehlungen zur stationären COVID-19-Prävention

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Hamburg. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hält die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Krankenhäusern und Pflegeheimen für unzureichend. „Von Leitlinien oder verbindlichen Schutzmechanismen kann nicht die Rede sein“, sagte Vorstand Eugen Brysch im „Spiegel“.

Nach dem Auslaufen der Pandemievorgaben gibt es bekanntlich keine verpflichtenden Coronaschutzmaßnahmen mehr. Laut RKI ist es „nicht erforderlich, anlasslos regelmäßig auf SARS-CoV-2 zu testen“. Vielmehr rät die Bundesoberbehörde etwa zu regelmäßigen Tests in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ab zwei COVID-19-Fällen, „zwischen denen ein Zusammenhang vermutet wird“. „Bei symptomatischen Atemwegsinfekten ist die Durchführung einer SARS-CoV-2-Testung anzustreben“, so das RKI.

Dabei bleibe offen, wer diese Teststrategie finanzieren solle, erklärte Brysch. Um Empfehlungen umzusetzen, müssten die Einrichtungen mindestens einen zehntägigen Vorrat mit Tausenden Schnelltests vorhalten. Für schwierig hält er zudem, in Pflegeheimen die Infizierten von den Nichtinfizierten und Verdachtsfällen zu trennen. Die Personalnot in Kliniken und Pflegeheimen erschwere die Situation. Zusätzliches Personal zur Bewältigung einer Corona-Lage gebe es nicht. (KNA/nös)

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