Korruption oder Kooperation?

Stoff für die Ausschuss-Arbeit

Bedroht das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen Arztnetze und andere versorgungspolitisch eigentlich gewollte Kooperationsformen? Die Meinungen darüber gehen selbst unter Rechtsexperten der Unionsfraktion auseinander.

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:
Wer im Gesundheitswesen bestelich ist oder selbst besticht, dem drohen künftig Freiheitsstrafen.

Wer im Gesundheitswesen bestelich ist oder selbst besticht, dem drohen künftig Freiheitsstrafen.

© granata68 / fotolia.com

BERLIN. Die Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen scheint wenig geeignet, oppositionellen Kampfgeist zu wecken. Die 1. Lesung des Gesetzentwurfs vergangenen Freitag im Bundestag verlief unaufgeregt. Rednerinnen von Linken und Grünen betonten, in der Sache mit dem Regierungsentwurf konform zu gehen.

"Alle Bundestagsfraktionen", so die Gesundheitspolitikern Kathrin Vogler (Linke), seien sich "darin einig, dass Korruption bekämpft werden muss". Erwartungsgemäß geht der Regierungsentwurf der Opposition nur nicht weit genug.

Schutz für Whistleblower?

In einem eigenen Antrag fordert die Linken-Fraktion, auch mögliche Umgehungstatbestände wie unangemessene Honorare für gutachterliche oder Vortrags-Tätigkeiten zu unterbinden und zudem einen umfassenden Schutz für Hinweisgeber einzuführen.

Bemerkenswert: Über den in der Ärzteschaft viel diskutierten Aspekt, mit dem Anti-Korruptionsgesetz könnten kooperative Versorgungsformen diskriminiert werden, sind sich selbst Rechtspolitiker der Unionsfraktion noch uneins.

Dr. Jan-Marco Luczak stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses und Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für das Anti-Korruptionsgesetz wiederholte seine Ansicht, eine hinreichend allgemeine Formulierung des Gesetzes sei notwendig, um sämtliche Tatbestände zu erfassen.

"Nicht eindeutig genug"

Demnach genüge es, wenn in der Gesetzesbegründung auf gesundheitspolitisch gewollte Kooperationen ausführlich hingewiesen wird und darauf, dass die im Rahmen solcher Zusammenarbeit sich ergebenden Verdienstmöglichkeiten zulässig seien.

Dagegen äußerte Dietrich Monstadt (CDU), gleichfalls Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, die Befürchtung, legale und gewollte Kooperationen könnten künftig aus Sorge, in den Verdacht unerlaubter - und nun auch strafrechtlich sanktionierter - Zuweisung zu geraten, "gar nicht erst aufgenommen werden. Das kann nicht in unserem Interesse sein".

Der Gesetzentwurf, so Monstadt, sei "in diesem Punkt nicht eindeutig genug".

Da beide Unionspolitiker unisono bekräftigten, mit dem Gesetz Praxisnetze und andere integrative Versorgungsformen nicht beschränken zu wollen, dürfte dies ein zentrales Thema bei den anstehenden Diskussionen und Nachbesserungsarbeiten in den Ausschüssen werden.

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