Streit um 73 b: Weigeldt wirft Rösler Vernebelung vor

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BERLIN (hom). Der Chef des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, hat Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) Vernebelungstaktik vorgeworfen.

Mit seiner Aussage, lediglich Ausgabenzuwächse in neuen Hausarztverträgen begrenzen zu wollen, versuche der Minister "beharrlich davon abzulenken, dass seine Politik darauf abzielt, die Hausarztverträge zu beseitigen", sagte Weigeldt der "Ärzte Zeitung". Die Verpflichtung der Kassen zum Abschluss von Hausarztverträgen möge von der Gesundheitsreform unangetastet bleiben. "Aber wer die Vergütungsunterschiede zum KV-System einebnet, entzieht dem Versorgungsmodell der Hausarztverträge die Basis", kritisierte Weigeldt.

Rösler hatte im Interview mit der "Ärzte Zeitung" erklärt, die Hausärzte würden durch die geplante Gesundheitsreform nicht benachteiligt. Die Koalition kürze den Ärzten nichts weg, sie begrenze nur Ausgabenzuwächse.

Auch künftig könnten höhere Vergütungen für Hausärzte vereinbart werden, sofern dies über Effizienzsteigerungen "an anderer Stelle" kompensiert werde, so Rösler. Weigeldt sprach von "einer exotischen Vorstellung". "Wie soll denn das Einsparvolumen ex ante festgestellt werden und zudem auch noch korrekt den Verträgen zugeordnet werden?"

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 02.09.201014:10 Uhr

Das ist schon mehr als Vernebelung, das ist Benebelung des Bundesgesundheitsministers!

Der Bundesgesundheitsminister (BGM), Dr. med. Philipp Rösler, redet sich um Kopf und Kragen! Seine Aussage: "Wir wollen keine Hausärzte erster und zweiter Klasse" ist neben der Spur. Er beklagt einen Missstand, den er selbst schafft: Hausärzte 1. Klasse in Bayern bzw. in Baden-Württemberg mit bestehenden HzV- Verträgen nach § 73b und Barfuß- Hausärzte 2. Klasse im Rest der Republik, die in einer Art "Strafaktion" auf das Regelleistungsvolumen ihrer KVen zurückgestutzt werden sollen.

Als die perfekt informierten Kollegen in der Ärzte Zeitung vom 31.8.2010 fragen, warum denn die Budgetierung bzw. Deckelung wieder eingeführt werden sollen, antwortet Kollege Rösler ganz entspannt im Hier und Jetzt, ein Deckel, der maximal um 0,75 % angehoben werden darf, sei eigentlich gar kein Deckel mehr. Ich glaube, das ist schon mehr als benebelt, denn der Deckel bleibt immerhin zu 99,25 % geschlossen! Sind das eher soziale oder geometrische Intelligenzdefizite?

Die Hausarztzentrierte Versorgung (HvV) wird durch den BGM jetzt zum Abschuss freigegeben, im gültigen Gesetz § 73b SGB steht aber seit Langem, dass die HzV zum A b s c h l u s s freigegeben ist. Der Hausärzteverband (HÄV) hat dazu das gesetzliche Verhandlungsmandat, die Verträge nach Bayern und Baden-Württemberg b u n d e s w e i t erfolgreich abzuschließen, und nicht die KVen oder die KBV. Der HÄV hat dazu das Mandat, weil regional über 50 % der Hausärzte Mitglieder sind.

Ein Einsparvolumen und Effizienzsteigerungen zu quantifizieren, bevor überhaupt HzV-Verträge in ganz Deutschland und mit allen Kassen der GKV abgeschlossen und erfüllt sind, ist doch schon deswegen nicht möglich, weil wir und auch der BGM, Kollege Rösler, nicht ahnen können, was nach der Vogelgrippe und der Schweinegrippe außer Bauchgrimmen als Nächstes kommt.

Mit kollegialen Grüßen Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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