Streit um Kontrollen bei ambulanten Operateuren

Das Gesetz spricht eine klare Sprache - und sieht Kontrollen für Praxen mit Op-Genehmigungen vor. Doch in Berlin gibt es Probleme: Dort grübeln KV und VV gerade darüber, wer eigentlich zuständig ist.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:
Blick durchs Bullauge: Wie steht es um die ambulante Op?

Blick durchs Bullauge: Wie steht es um die ambulante Op?

© Olaf Döring / imago

BERLIN. Sollen im Rahmen der Qualitätssicherung für Ambulante Operationen durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin Praxisbegehungen stattfinden?

Mit dieser Entscheidung tut sich die KV Berlin leidlich schwer. Nachdem der Vorstand eine Entscheidung der Vertreterversammlung gefordert hatte, spielt diese nun den Ball an den Vorstand zurück.

Die Qualitätssicherungskommission der KV für ambulante Operationen nach Paragraf 115b SGB V fordert solche Begehungen.

"Wir können als Qualitätssicherungskommission nicht die Struktur- und Prozessqualität überprüfen, wenn wir nicht vor Ort sind", sagte Dr. Ansgar Pett, Vizepräsident des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO) und niedergelassener Gynäkologe in Berlin.

Seit 2009 führt die Qualitätssicherungskommission der KV keine Praxisbegehungen mehr durch.

"Wir müssen einfach davon ausgehen, dass bei neuen Standorten, die nur eidesstattliche Erklärungen abgeben, Defizite bestehen, die wir auch früher gefunden haben", so Pett weiter.

Service für die Kassen?

KV-Vorstand Burkhard Bratzke wies jedoch darauf hin, dass diese Begehungen Kosten für die KV verursachen. Sie seien ein "Service für die Krankenkassen", so Bratzke.

Er verwies zudem darauf, dass neue Einrichtungen für ambulante Operationen auch vom Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) und vom Gesundheitsamt geprüft würden.

"Das ist aus meiner Sicht sehr deckungsgleich mit dem, was die Kommission machen will", so Bratzke.

Die Vertreterversammlung forderte daraufhin Klarstellung, wer wofür zuständig sei und welche Kosten entstehen.

"Springen wir für etwas ein, was eigentlich das Land leisten müsste?", fragte der Allgemeinmediziner Stephan Bernhard.

Die Fragen wurden schließlich erneut an den Vorstand überwiesen mit der Anweisung, sie in Absprache mit der Qualitätssicherungskommission zu klären.

Rund 2600 Ärzte haben in Berlin eine Genehmigung zum ambulanten Operieren nach Paragraf 115b, so KV-Vize Kraffel. 1700 Praxen sind laut Pett bislang nicht begangen worden.

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