Streit um Steuerzuschuss für die Kassen

BERLIN (ble). Die SPD hat sich gegen einen höheren Steuerzuschuss an die GKV ausgesprochen, mit dem die versprochenen Honorarsteigerungen für die Ärzte bezahlt werden sollen.

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"Ich gehe nicht davon aus, dass der Steuerzuschuss über die für 2009 bereits vereinbarten Mittel erhöht werden wird", sagte ein Sprecher von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Auch die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carola Reimann, lehnte zusätzliche Lasten des Bundes ab.

Hintergrund sind Berichte, wonach sich die Unions-Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) darauf geeinigt haben sollen, das den Vertragsärzten versprochene zusätzliche Honorar in Höhe von zehn Prozent oder rund 2,5 Milliarden Euro über Steuern zu finanzieren. "Wenn die Ministerpräsidenten so etwas versprechen, sind sie auch in der Verantwortung, die Mittel aufzubringen", sagte Reimann. Das Bundesfinanzministerium wollte sich nicht äußern.

Hausärzte reklamieren zwei Drittel vom Honorarplus.

Bereits heute erhalten die Krankenkassen Steuermittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro, mit denen die Belastungen durch versicherungsfremde Leistungen teilweise ausgeglichen werden sollen. Nach dem in der vergangenen Woche vorgestellten Etatentwurf der Bundesregierung soll dieser Betrag auf vier Milliarden Euro im kommenden Jahr ansteigen. In den Folgejahren soll er dann sogar auf 14 Milliarden Euro anwachsen. Das Geld soll dabei in den Gesundheitsfonds fließen.

Der Chef des Hausärzteverbands, Ulrich Weigeldt, forderte, dass das in Aussicht gestellte Honorarplus zu zwei Dritteln bei den Hausärzten ankommen muss. Diese hätten einen größeren Nachholbedarf als Fachärzte, sagte er mit Blick auf aktuelle Abrechnungszahlen.

Unterdessen rückt das Ende der Altersgrenze von 68 Jahren für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten näher: So will die Koalition ihren Entwurf für das GKV-Weiterentwicklungsgesetz ändern, damit Ärzte auch nach dem 68. Lebensjahr praktizieren können. Zuvor hatte sich auch der Bundesrat für eine Aufhebung der 68er-Regelung ausgesprochen. Weigeldt begrüßte die Entwicklung als überfällig.

Die Regelung sei damals willkürlich festgelegt worden und habe dazu geführt, dass Ärzte, die wegen der Altersbeschränkung ihre Praxis verkaufen mussten, in einer ungünstigen Verhandlungsposition gewesen seien. Weigeldt zufolge wird eine Aufhebung der Regelung nicht zu einer geringeren Versorgungsqualität führen. Fortbildungen und Qualitätsstandards sicherten bereits heute eine qualitativ hochwertige Versorgung.

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