Rheuma

TK startet IV-Vertrag

In Bayern und Nordrhein starten Hausärzte und Rheumatologen mit der Techniker Krankenkasse am 1. Oktober ein neuartiges Integrationsmodell.

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BONN. Unter Einschluss spezialisierter Klinikambulanzen haben der Deutsche Hausärzteverband, der Berufsverband Deutscher Rheumatologen und die Techniker Krankenkasse für Bayern und Nordrhein unter dem Label "Versorgungslandschaften" ein neuartiges Integrationsmodell gestartet.

Dieses Modell hat Hausärzteverband in den beiden letzten Jahren gemeinsam mit Facharztverbänden entwickelt und nun zur Marktreife gebracht hat.

Die "Versorgungslandschaften" basieren auf der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) nach Paragraf 73b und sind nach einer einheitlichen Systematik für mehrere chronische Krankheiten entwickelt worden.

Sie definieren patientenbezogene Zielkorridore, beziehen das familiäre und soziale Umfeld des Patienten ein und beschreiben Art und Ausmaß der Kooperation mit dem Facharzt und gegebenenfalls einer spezialisierten Klinikambulanz.

Das Vertragsziel der Versorgungslandschaft Rheuma ist primär eine frühzeitige Diagnostik und optimale Behandlung von Patienten mit einer beginnenden entzündlichen rheumatoiden Arthritis und die rechtzeitige Einschaltung eines Rheumatologen. Gerade die frühe gezielte Pharmakotherapie ist ausschlaggebend für den Behandlungserfolg.

Zusatzvergütungen höher als EBM-Vergütung

Ein entscheidendes Element sind Zusatzvergütungen für Rheumatologen, die weit über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab hinausgehen: eine kontaktabhängige Pauschale, Zuschläge beispielsweise bei Komorbidität, für die Einbeziehung von Fachassistenzen, Labor und schwere akute Verläufe.

Darüber hinaus gibt es Einzelleistungsvergütungen, die im konventionellen Regelleistungsvolumen nicht finanziert sind. Vergütet wird darüber hinaus die Patientenschulung.

Die Schwächen der kollektivvertraglichen Versorgung werden damit kompensiert. Denn EBM und Regelleistungsvolumen bilden den hohen Leistungsaufwand von Rheumatologen bei schweren Krankheitsverläufen nicht ab.

Das führt bei den Rheumatologen zu einer Mischkalkulation, die es erfordert, auch weniger schwere Fälle zu behandeln - die aber die Zeit für schwer kranke Patienten absorbieren.

Ab sofort können Versicherte der Techniker Krankenkasse in den IV-Vertrag eingeschrieben werden. Sie müssen nicht der HvZ teilnehmen. Allerdings muss der Hausarzt HzV-Teilnehmer sein.

Auf einen weiteren Aspekt des IV-Vertrages weist Mathias Brunner von der Techniker Krankenkasse hin: "Ganz wesentlich ist auch, dass mit diesem Vertrag der Transititions-Prozess bei Jugendlichen vom Kinder- zum Erwachsenen-Rheumatologen gesteuert werden kann." (HL)

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