Bundesausschuss

Teilentfernung von Mandeln auch ambulant

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BERLIN. Die operative Teilentfernung vergrößerter Gaumenmandeln kann künftig auch ambulant vorgenommen werden. Das hat der GBA in seiner jüngsten Plenumssitzung beschlossen. Außerdem hat der GBA die Methode als GKV-Leistung für die Behandlung im Krankenhaus bestätigt.

Für die Tonsillektomie bei rezidivierender akuter Tonsillitis hat der GBA beschlossen, mit einer Erprobung weitere wissenschaftliche Erkenntnisse über die Vor- und Nachteile im Vergleich zu einer vollständigen Entfernung der Gaumenmandeln zu gewinnen.

Für die Teilentfernung vergrößerter Gaumenmandeln legte der Bundesausschuss fest, dass der operative Eingriff nur bei Patienten ab dem vollendeten ersten Lebensjahr durchgeführt werden darf. Die Hyperplasie muss eine symptomatische, klinische relevante Beeinträchtigung verursachen, und eine konservative Therapie darf nicht ausreichend sein. Im Anschluss an den Eingriff muss eine ausreichend lange Überwachung der Patienten sichergestellt sein. Die Operation darf nur von HNO-Ärzten ausgeführt werden, die eine KV-Genehmigung haben.

Nach Auffassung der Mehrheit des Bundesausschusses war die Erkenntnislage zu einer Teilentfernung von Gaumenmandeln bei rezidivierender akuter Tonsillitis unklar. Die Patientenvertretung im GBA hatte beantragt, dies als ambulante GKV-Leistung zuzulassen und damit auch einheitliche Kriterien für die Indikationsstellung aufzustellen. Gegenwärtig übernehmen einzelne Krankenkassen diese Leistung nur in Selektivverträgen. Nach Angaben der Patientenvertretung liegen inzwischen vier hochwertige Studien vor. (HL)

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