Nach Ansbach-Attentat

Therapeuten fordern mehr Schutz von psychisch Kranken

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BERLIN. Nach dem Attentat von Ansbach fordert der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) besseren Schutz für psychisch Kranke. Es müsse ausgeschlossen werden, dass eine Stadt wie Ansbach einen Behandler mit einer fragwürdigen Ausbildung bezahle, heißt es in einer Mitteilung.

Künftig solle vermehrt auf Therapeuten mit mehrjähriger qualitätsgesicherter Ausbildung und regelmäßigen Fortbildungsverpflichtungen gesetzt werden.

Die fachliche Kompetenz des Heilpraktikers, bei dem der Attentäter in Behandlung war, wird nach Medienberichten seit Jahren von Gerichten immer wieder in Zweifel gezogen. Der bvvp kritisierte im Zuge dessen, für den Beruf des Heilpraktikers gebe es keine staatlich geregelte Ausbildung – im Gegensatz zur mehrjährigen Ausbildung zum Psychotherapeuten.

Vertraulichkeit oberstes Gebot

Nach der Tat hatte sich der Heilpraktiker zudem in Medien öffentlich über seinen Patienten geäußert. Der bvvp sieht darin einen klaren Verstoß gegen die Schweigepflicht: "Die Schweigepflicht gilt für Psychotherapeuten auch über den Tod hinaus, und das mit gutem Grund", wird bvvp-Vorsitzender Dr. Martin Kremser in einer Mitteilung des Verbands zitiert.

Nur durch Vertraulichkeit könnten sich Menschen öffnen. Natürlich gebe es bei akuter Fremdgefährdung gesetzliche Handlungsvorgaben, "das gibt uns aber nicht das Recht, im Nachhinein über Patienten zu plaudern", so Kremser.

Problematisch sei, dass im Fall des Heilpraktikers nun kein verbindliches Gremium ähnlich Ärzte- und Psychotherapeutenkammer tätig werden könne, das Patienten vor weiteren Schweigerechtsverletzungen schütze. (bae)

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