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Streit um Abtreibungsrecht

Tod einer Schwangeren bei Krankenhausbehandlung empört Polen

Der Fall einer Schwangeren, die mit Sepsis in einer Klinik gestorben ist, hat die Debatte um das rigide Abtreibungsrecht neu entfacht. Frauenorganisationen werfen den behandelnden Ärzten Untätigkeit vor.

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Warschau. Der Tod einer Schwangeren bei einer Krankenhausbehandlung in Polen hat die Debatte über das rigide Abtreibungsrecht in dem Land neu befeuert. „Jede Frau in Polen hat ein Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch, wenn Gefahr für ihre Gesundheit oder ihr Leben besteht“, sagte Gesundheitsminister Adam Niedzielski am Montag in Warschau. Für Mittwoch haben Frauenorganisationen zu landesweiten Demonstrationen aufgerufen.

Anlass für den Protest ist der Tod einer 33-jährigen Schwangeren im Krankenhaus im südpolnischen Nowy Targ. Die Frau namens Dorota starb am 24. Mai an einer Sepsis. Drei Tage zuvor war sie in der 20. Schwangerschaftswoche in die Klinik eingeliefert worden, nachdem das Fruchtwasser ausgelaufen war.

Die Krankenschwestern hätten seiner Frau gesagt, sie solle mit angehobenen Beinen ruhig liegen, weil sich dann wieder Fruchtwasser bilde, berichtete ihr Mann der „Gazeta Wyborcza“. Obwohl sich der Zustand der Schwangeren ständig verschlechterte, sie über Kopfschmerzen klagte und sich erbrechen musste, blieben die Ärzte untätig. „Niemand hat uns gesagt, dass es möglich wäre, einen Abbruch herbeizuführen und Dorota zu retten, weil die Chancen, dass das Baby überlebt, gering bis nicht vorhanden waren“, sagte ihr Mann Marcin der Zeitung.

Vorwürfe gegen behandelnde Ärzte

Frauenorganisationen erheben schwere Vorwürfe gegen die behandelnden Ärzte. Demnach hätten diese wegen des strengen Abtreibungsgesetzes in Polen nicht gewagt, das Leben der Frau durch einen Schwangerschaftsabbruch zu retten. Im Jahr 2021 war in Polen nach einem umstrittenen Urteil des Verfassungsgerichts ein verschärftes Abtreibungsrecht in Kraft getreten. Seitdem dürfen Frauen auch dann keine Abtreibung vornehmen, wenn das ungeborene Kind schwere Fehlbildungen aufweist.

Polens Patientenbeauftragter Bartlomiej Chmielowiec sagte, das Krankenhauspersonal habe mehrere Rechte der Patientin ignoriert, unter anderem das Recht auf Information über den Gesundheitszustand und das Recht auf Zugang zu aktuellem medizinischem Wissen.

In den vergangenen Jahren hatte es in Polen mehrfach ähnliche Fälle gegeben, bei denen schwangere Frauen gestorben waren, nachdem sich die Ärzte trotz Komplikationen nicht für eine Abtreibung entschieden hatten. (dpa)

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