Kommentar

Ultima Ratio "Strafgebühr"

Von Wolfgang  van den Bergh Veröffentlicht:

Eigentlich war die Diskussion über die Inanspruchnahme des Notdienstes auf einem guten Weg. Mit zur Versachlichung beigetragen hat der Sachverständigenrat in seinem jüngsten Gutachten. Zentrale Aussage dort ist die koordinierte Notfallversorgung "aus einer Hand". Bedeutet im Klartext: Integrierte Leitstellen (ILS) arbeiten eng mit den Integrierten Notfallzentren (INZ) zusammen.

Doch plötzlich poppt in diesem Kontext das Thema Kontaktgebühr wieder auf. Die soll bei nicht akuten Patienten, die den Notdienst direkt aufsuchen, erhoben werden. 50 Euro will die KV Niedersachsen verlangen. KBV-Chef Andreas Gassen sieht das als wichtigen Hebel zur Versorgungssteuerung. Sogleich ist die Rede von der "Strafgebühr".

Dass der KBV-Chef aber auch von einer Ultima Ratio spricht, wenn alle anderen Steuerungsmechanismen vom Patienten ignoriert werden, wird in der öffentlichen Diskussion weitgehend ausgeblendet. Auch der Sachverständigenrat sieht eine Kontaktgebühr als letztes Mittel für eine Patientensteuerung.

Fazit: Die Diskussion wäre völlig überflüssig, wenn es den zentralen Tresen am INZ bereits gäbe. Dort wird entschieden, ob der Patient vom Kliniker oder vom niedergelassenen Arzt weiterbehandelt wird. Also bitte keine Nebelkerzen.

Lesen Sie dazu auch: Notfallambulanzen: Streit um "Strafgebühr" im Krankenhaus

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