Arbeitsplanung des BMG

Um die Regelungen im GVSG wird koalitionsintern noch gerungen

Vor einigen Wochen wurde ein erster Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes bekannt – noch vor der Ressortabstimmung. Die aktualisierte Arbeitsplanung im BMG zeigt: Noch gibt es keinen abgestimmten Referentenentwurf.

Veröffentlicht:
Blick in den Gesundheitskiosk im Stadtteil Billstedt. Wie viele Kioske das Land braucht, darüber wird offenbar noch koalitionsintern gerungen.

Blick in den Gesundheitskiosk im Stadtteil Billstedt. Wie viele Kioske das Land braucht, darüber wird offenbar noch koalitionsintern gerungen.

© Marcus Brandt / dpa / picture alliance

Berlin. Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) ist koalitionsintern offenbar noch nicht in trockenen Tüchern. In der aktualisierten Arbeitsplanung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) mit Stand vom 7. Juli steht das Gesetz noch im Status „Regelungsübersicht vorgelegt – Referentenentwurf in Ressortabstimmung“. Die Arbeitsplanung liegt der Ärzte Zeitung vor.

Eine erste Version des Referentenentwurfs war am 20. Juni bekannt geworden. Vorgesehen ist unter anderem die Einrichtung von Primärversorgungszentren, von Gesundheitskiosken, eine Erleichterung für Kommunen, MVZ in eigener Trägerschaft zu gründen sowie der Abschluss von Verträgen über Gesundheitsregionen. Auch im Gemeinsamen Bundesausschuss soll es Änderungen bei den Mitbestimmungsrechten von Patienten und von Pflegekräften geben.

Im Nachhinein hieß es aus Koalitionskreisen bereits Ende Juni, dass noch an manchen Teilen des Gesetzeswerks heftig gerungen werde. Daran hat sich nach Darstellung der Arbeitsplanung zumindest bis Ende der vergangenen Woche nichts geändert. So heißt es nach Informationen der Ärzte Zeitung, dass vor allem bei den Gesundheitskiosken wegen der hohen Kosten noch koalitionsintern gestritten werde.

Lesen sie auch

Diskutiert wurde in der vergangenen Woche auch die Haltung der Bundesregierung zur Ambulantisierung. Hier hatte die Selbstverwaltung, die bis Ende März über Leistungen zu beschließen, die sektorengleich vergütet werden sollten (Paragraf 115f). Nachdem keine Einigung erfolgt ist, liegt der Ball seit dem 1. April im Spielfeld des BMG. Erst vergangene Woche hatten KBV und Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) gemeinsam gefordert, dass das BMG endlich mit der Ersatzvornahme liefern müsse.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Lars F. Lindemann hatte im Podcast gefordert, kleineren Krankenhäusern mit der Bestimmung der Leistungen, die sektorengleich vergütet werden, eine finanzielle Perspektive zu geben.

In der alten Version der Arbeitsplanung des BMG hatte es noch geheißen, bis zum 1. Juli werde das Ministerium die Rechtsverordnung nach Paragraf 115f vorlegen. Das wurde zum Unwillen von KBV und SpiFa nicht gehalten. Jetzt heißt es, die Verordnung sei „für zweite Jahreshälfte 2023 geplant“. Ziel sei es Hybrid-DRG zum 1. Januar 2024 einzuführen. (ger)

Lesen sie auch
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Verbändeanhörung im Ministerium

Lauterbach will mit Klinikreform endlich ins Kabinett

Praxiseinrichtung

Licht an! Die richtige Beleuchtung in der Arztpraxis

Lesetipps
Die Allianz Chronisch Seltener Erkrankungen warnt, die geplante Klinikreform bilde die besondere Situation für die Behandlung von Menschen mit seltenen Erkrankungen nicht ausreichend ab.

© Frank Molter / dpa

Sieben-Punkte-Papier mit Forderungen

ACHSE beklagt: Seltene Erkrankungen bei Klinikreform nicht berücksichtigt