Bundesversicherungsamt
Umstellung auf Pflegegrade war erfolgreich
BONN. Die Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade hat weitgehend gut geklappt. Das geht aus Analysen des Bundesversicherungsamtes (BVA) hervor.
Das BVA hat die praktische Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen, die zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten sind, schwerpunktmäßig bei zwölf Pflegekassen überprüft. Dabei habe sich gezeigt, dass es bei der Überleitung von Pflegestufen auf Pflegegrade keine gravierenden Probleme gegeben habe. Auch bei den Regelungen zum Besitzstandsschutz bei der Inanspruchnahme von Leistungen der vollstationären Pflege habe es nur wenige Fehler gegeben. Höhere Fehlerquoten entdeckten die Prüfer allerdings bei den Vereinbarungen zum Übergangsrecht im Zusammenhang mit der Rentenversicherungspflicht der Pflegepersonen.
Hier hat der Prüfdienst der Kranken- und Pflegeversicherung 832 Einzelfälle unter die Lupe genommen. Insgesamt wurden 36 beanstandet. Dies entspricht einer Fehlerquote von 4,33 Prozent. Allerdings war die Fehlerhäufigkeit je nach Kasse unterschiedlich. So lag der Höchstwert bei 11,98 Prozent. Dabei handelte es sich nach Angaben des BVA vor allem um Einzelfehler. Zum Beispiel wurden Rentenversicherungsbeiträge der Pflegeperson falsch berechnet, weil die Überleitung in einen Pflegegrad fehlerhaft war. Bei einer größeren Pflegekasse sind aber auch Programmfehler aufgetreten.
"Insgesamt ist festzustellen, dass die neuen gesetzlichen Regelungen überwiegend gut umgesetzt wurden. Lediglich die Qualität der Bearbeitung der Rentenversicherungspflicht der Pflegepersonen, die auch in der Vergangenheit häufiger zu Fehlerfeststellungen führte, muss noch weiter verbessert werden. Dieses Thema wird daher auch weiterhin im Fokus der Prüfungen des BVA-Prüfdienstes stehen", kommentierte der Präsident des Bundesversicherungsamtes Frank Plate das Ergebnis.(chb)