Unfallopfer in NRW sollen von Traumanetz profitieren

KÖLN (at). In Nordrhein-Westfalen haben 28 Kliniken das Traumanetzwerk Ruhrgebiet gegründet. Mit dem Zusammenschluss wollen die beteiligen Krankenhäuser eine bedarfsgerechte und vor allem schnellere Versorgung schwerverletzter Unfallopfer sicherstellen.

Veröffentlicht:

"Gerade Unfallpatienten sind auf eine qualitativ hochwertige und reibungslos funktionierende Versorgung angewiesen", sagt Dr. Sven Lendemans vom Universitätsklinikum Essen. Die Krankenhäuser arbeiten künftig bei Patientenaufnahmen und der Weiterverlegung bei Kapazitätsmangel enger zusammen.

"Ein Blick in das Unfallregister zeigt, dass bei bereits bestehenden Unfallnetzen die Sterblichkeit der betroffenen Patienten gesenkt werden konnte", sagt Lendemans. Am Netz beteiligt sind vier überregionale, sechs regionale und 18 lokale Traumazentren von Duisburg bis Dortmund sowie die Rettungsdienste aus den Regionen.

In den kommenden zwei Jahren sollen weitere Kliniken beitreten. Derzeit prüft ein unabhängiges Institut, ob Bewerber die qualitativen Standards und Anforderungen des Netzes erfüllen.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Berufsverbände

Radioonkologen sind jetzt im SpiFa vertreten

Fachgruppen-Vergleich

In der Dermatologie kommt jeder zweite Euro über die Privatmedizin

Kooperation | In Kooperation mit: dem Tag der Privatmedizin
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Prävention

Mammografie-Screening: Das sind Hindernisse und Motivatoren

Lesetipps
Ein Hinweisschild mit Bundesadler vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

© Uli Deck/picture alliance/dpa

Update

Urteil

Verfassungsgericht: Triage-Regelung nicht mit Grundgesetz vereinbar