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Antrag von CDU und CSU

Union fordert Verbesserungen für selbstständige Mütter und Schwangere

Zahlungen ähnlich des Mutterschaftsgeldes und Verbesserungen beim Elterngeld fordert die Unionsfraktion im Bundestag für Selbstständige. Existenzgefährdende Benachteiligungen sollten beseitigt werden.

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Krankengeld oder Krankentagesgeld erhalten schwangere Selbstständige in der Regel nur im begrenzten Rahmen rund um den Geburtstermin.

Krankengeld oder Krankentagesgeld erhalten schwangere Selbstständige in der Regel nur im begrenzten Rahmen rund um den Geburtstermin.

© Jan Walter / imageBROKER / picture alliance

Berlin. CDU und CSU wollen die Situation von Gründerinnen und Selbstständigen beim Mutterschaftsschutz verbessern. In einem jetzt im Bundestag eingebrachten Antrag fordert die Fraktion die Regierung unter anderem dazu auf, Zahlungen in Höhe und Umfang ähnlich dem Mutterschaftsgeld einzuführen und Verbesserungen beim Elterngeld vorzunehmen.

Die Union kritisiert, dass viele Arbeitsschutzvorschriften nicht für Selbstständige gälten. Dazu gehörten etwa die finanziellen Regelungen und die Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz. Zwar könnten sich Selbstständige für den Fall der Mutterschaft absichern. Entsprechende Zahlungen würden dann aber nur während der Mutterschutzfristen geleistet, also in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Dazu komme, dass es eine Absicherung während der Schwangerschaft analog der Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz nicht gebe.

Gefährdungen gerade während Gründungsphase

Die Union mahnt ferner Verbesserungen beim Elterngeld an. Über dieses werden bislang „Fixkosten im Zusammenhang mit dem Fortbestehen des Unternehmens wie zum Beispiel die Miete für Geschäftsräume“ nicht ausgeglichen. Inhaberausfallversicherungen deckten Schwanger- und Mutterschaft nicht ab. Letztere könnten „damit zur existenziellen Bedrohung für Selbständige werden - gerade in der Gründungsphase“, heißt es in dem Antrag.

CDU und CSU fordern unter anderem, dass Selbstständige beim Elterngeld ein Wahlrecht bei der Bestimmung des Bemessungszeitraumes haben und sich entweder für das Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt oder den letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum entscheiden können. Nötig sei auch, beruflich veranlasste Kinderbetreuungskosten besser steuerlich absetzen zu können. Die Regierung soll zudem prüfen, ob eine Erweiterung der Betriebsausfallversicherung in Betracht kommt. (juk)

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