Union will Rabattverträge nur als Ausnahme zulassen

BERLIN (hom/fst). CDU und CSU wollen Rabattverträge für Arzneimittel grundlegend reformieren. Gekippt werden soll die Vorschrift, dass Apotheker ein Präparat bei Vorliegen eines Rabattvertrags austauschen müssen.

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Rabattverträge haben in der Vergangenheit vor allem den Hausärzten viel Kummer bereitet. Gerade chronisch Kranke seien oftmals "zutiefst" verunsichert über den Wechsel von Präparaten, heißt es in einem Papier der CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn und Michael Hennrich. Fachexperten der Union kamen am Donnerstag zu Beratungen in Berlin zusammen. Laut Medienberichten nahm auch Gesundheitsminister Philipp Rösler an den Gesprächen teil.

Die Union setzt mit ihren Vorschlägen für ein Sparpaket deutlich andere Akzente als der FDP-Minister. Rösler will den Markt der Generika weitgehend unangetastet lassen. Die Union hingegen spricht sich gegen die generelle Austauschpflicht (Paragraf 129 SGB V) des Apothekers für rabattierte Arzneien aus. Gestärkt werden soll das Festbetragssystem.

Das Einsparvolumen der Rabattverträge im Festbetragsmarkt geben Spahn und Hennrich mit 340 Millionen Euro pro Jahr an. Der Marktforscher IMS Health dagegen hatte berechnet, die Kassen sparten durch Rabattverträge Ausgaben von rund 820 Millionen Euro ein. Um das Einsparvolumen zu erhalten, schlagen Spahn und Hennrich einen Zwangsrabatt der Generikahersteller von zehn Prozent und ein dreijähriges Preismoratorium vor. Künftig soll es Rabattverträge nur noch zusammen mit Versorgungsverträgen wie etwa DMP oder Hausarztmodellen geben. Rösler bekräftigte unterdessen seinen Willen, bei patentgeschützten Arzneimitteln zu Einsparungen zu kommen. Sein Sparkonzept sei geeignet, "die Pharmaindustrie in den Griff zu bekommen", sagte er im ZDF. Harsche Kritik übten Hersteller an den Plänen.

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