Kommentar zum Kassen-Palast

Unnötig und unzweckmäßig

Der GKV-Spitzenverband will die Immobilie erwerben, in der er residiert. Wirtschaftlich ist das vermutlich nicht.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

Kassenpatienten dürfen nach Paragraf 12 SGB V nur Leistungen beanspruchen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Daran sind auch Ärzte und andere Leistungserbringer gebunden.

Aber außerhalb dieses Maßstabs stellt sich der GKV-Spitzenverband: Er plant den Ankauf einer einer Luxus-Immobilie in einer Top-Lage in Berlin-Mitte zu einem Kaufpreis in der Größenordnung von 75 Millionen Euro.

Das mögen "Peanuts" sein angesichts einer Finanzreserve im GKV-System von 28 Milliarden Euro. Aber das ist nicht die relevante Vergleichsgröße.

Tatsächlich ist der GKV-Spitzenverband mit seinen 375 Mitarbeitern nach wirtschaftlichen Maßstäben ein mittelständisches Dienstleistungsunternehmen, dessen Bruttowertschöpfung pro Jahr in der Größenordnung von 20 bis 25 Millionen Euro liegen könnte. Dafür fast das Vierfache an Kapital zu binden, würde keinem privaten Investor einfallen.

Ein der "Ärzte Zeitung" vorliegendes Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PriceWaterhouseCoopers zeigt nicht nur einen quantifizierbaren Nachteil, von rund 4,5 Millionen Euro im Vergleich zur Anmietung des Objekts. Als Immobilieneigner wäre der GKV-Spitzenverband auch unflexibel.

Niemand weiß, was der Gesetzgeber in den nächsten 20 Jahren plant und ob der Verband seine gegenwärtigen Funktionen behalten wird. Vor diesem Hintergrund verwundert es, dass das Bundesgesundheitsministerium den SpiBu nicht gestoppt hat. Das ist Laissez faire im Umgang mit Versichertengeldern.

Lesen Sie dazu auch: Gutachter widersprechen Spitzenverband: Kassen-Palast lieber mieten!

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Kommentare
Dr. Karlheinz Bayer 16.08.201313:29 Uhr

Herrlich!


Die Verknüpfung der neuen Datsche mit §12 SGB V ist genial!

Danke!

Dr. Thomas Georg Schätzler 15.08.201320:29 Uhr

Palazzo Prozzo?

Diese SpiBu-Immobilie will ich natürlich nicht mit dem „Palazzo prozzo“, oder wie Erich Honnecker immer fast zärtlich sagte, „Ballast der Republik“, der ehemaligen DDR vergleichen. Aber der Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Krankenkassen, der sich s e l b s t SpiBu nennt, ist per SGB V tatsächlich verpflichtet, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich haus zuhalten; angefangen bei den lächerlichen Hausarzt-Honoraren von 12,20 Euro pro Patient und pro Quartal.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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