Intensivstationen

Verband fordert bessere Ausstattung zur Vermeidung von Triage

Der Behindertenverband ABiD kritisiert das „Hin und Her“ um ein Triage-Gesetz. Er fordert besser ausgestattete Intensivstationen, um Triage zu vermeiden, und ein übergeordnetes Anrecht für Behinderte.

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Eine Intensivpflegerin versorgt Ende 2021 einen COVID-19-Patienten auf der Intensivstation der Leipziger Uniklinik in einem Zimmer, in dem noch drei weitere Corona-Patienten liegen.

Belegte deutsche Intensivstation im November 2021. Der Gesetzgeber soll Ärzten bei einer Triage-Entscheidung im Falle von Überbelegung helfen.

© Jan Woitas / dpa

Berlin. Intensivstationen müssen nach Worten des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland (ABiD) besser ausgestattet werden. „Jegliche Triage-Situation muss nach Möglichkeit verhindert werden“, heißt es in einer Erklärung des Verbandes vom Wochenende. In jedem Fall müssten Menschen mit Behinderung vorrangig geschützt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte vom Gesetzgeber gefordert, mögliche Diskriminierungen von Behinderten im Fall eines pandemiebedingten Mangels an medizinischen Behandlungsgütern zu verhindern. Die Bundesregierung will noch im Mai einen Gesetzesentwurf vorlegen.

Kritik übte der Verband am „Hin und Her“ von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) bezüglich eines Gesetzentwurfs, der vor wenigen Tagen bekannt geworden war. Medien hatten zunächst von einer Einigung zwischen FDP und SPD bei der Ex-post-Triage berichtet. Nach Protesten der Grünen betonte Lauterbach dann, dass diese Form der Triage ethisch nicht vertretbar und weder Ärzten, Patienten noch Angehörigen zuzumuten sei.

Verband verlangt „übergeordnetes Anrecht“

Eine solche Vorgehensweise wäre mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbar, mahnte ABiD-Sozialberater Dennis Riehle. Auch Mehrfacherkrankungen dürften nicht zu der automatischen Annahme führen, dass Betroffene eine geringere Wahrscheinlichkeit für eine Genesung besäßen.

Behinderten Menschen stehe ein „übergeordnetes Anrecht auf eine intensivmedizinische Behandlung zu, weil sie nicht nur aus ethisch-moralischen Gründen eine besondere Fürsprache und Stimme brauchen, die sie in solch einem möglichen Ernstfall vor einer Schlechterstellung bewahrt“.

Zudem verbiete es sich, die Verteilung von Intensivbetten allein an der Genesungswahrscheinlichkeit auszurichten, fügte Riehle hinzu. Jeder Patient müsse „unvoreingenommen und losgelöst von seiner bisherigen Krankheitsgeschichte gesehen werden“. Die Überlegung, welches Leben am ehesten gerettet werden könne, dürfe erst nachrangig einfließen.(KNA)

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