Gesetzespläne

Ex-post-Triage? Grüne kritisieren Pläne zu Behandlungsabbruch

Die Diskussion über die Gesetzespläne zur Verteilung knapper Behandlungskapazitäten hat am Wochenende Fahrt aufgenommen. Vor allem die Grünen kritisieren die Ex-post-Triage.

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Behandlung zuerst eingeleitet und dann wieder gestoppt? Über die Gesetzespläne zur Triage in der Pandemie wird heftig gestritten.

Behandlung zuerst eingeleitet und dann wieder gestoppt? Über die Gesetzespläne zur Triage in der Pandemie wird heftig gestritten.

© Fabian Strauch / dpa / picture alliance

Berlin. Verwirrung um die vom Bundesverfassungsgericht geforderte gesetzliche Regelung zum Schutz behinderter Menschen bei einer pandemiebedingten Triage: Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte am Sonntag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), das Ministerium werde in Kürze einen Gesetzesentwurf zur Verteilung knapper Behandlungskapazitäten bei einer Pandemie vorlegen.

„Details dazu können wir aber noch nicht kommentieren. Der Entwurf befindet sich noch in der Ressortabstimmung.“ Zuvor hatten mehrere Medien und die Grünen über Einzelheiten aus einem Gesetzentwurf berichtet und die geplanten Regelungen teilweise heftig kritisiert.

Die Grünen stören sich vor allem an einem möglichen Behandlungsabbruch, der im Gesetzentwurf vorgesehen sein soll. „Mit diesem Gesetz käme der Staat seiner besonderen Schutzpflicht nicht nach: Behinderte Menschen würden nach wie vor Gefahr laufen, aufgrund ihrer Behinderung von einer intensivmedizinischen Behandlung ausgeschlossen zu werden“, sagte Grünen-Politikerin Corinna Rüffer dem Redaktionsetzwerk Deutschland (Montag/Sonntag online).

„Ex-Post-Triage juristisch hoch umstritten“

Die Aufnahme der sogenannten Ex-Post-Triage in den Entwurf – also der erstmals mögliche Abbruch der Behandlung eines Patienten zugunsten eines anderen mit höherer Lebenschance – nannte Rüffer einen „traurigen Höhepunkt“. Die Grünen-Politikerin sagte: „Das hieße, Schwerkranke müssten im Krankenhaus permanent mit der Angst leben, dass die medizinisch notwendigen lebenserhaltenden Maßnahmen zugunsten einer anderen Person beendet wird.“

Das sei Patientinnen und Patienten und ihren Angehörigen nicht zuzumuten. Das gelte auch für Ärztinnen und Ärzte, die solche Entscheidungen treffen müssten. „Die Ex-Post-Triage ist auch juristisch hochumstritten, da sie vermutlich als Totschlag zu werten wäre“, sagte Rüffer.

Auch ein Sechs-Augen-Prinzip, auf das sich Minister Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann (FDP) geeinigt hätten, mache einen solchen „Tabubruch“ nicht besser, beklagte die für die Behindertenpolitik zuständige Bundestagsabgeordnete. Am Freitag hatte das Bundesgesundheitsministerium derartige Pläne noch nicht bestätigt. Die SPD-Fraktion hatte von einem Entwurf in der Frühabstimmung gesprochen.

Drei Fachärzte sollen gemeinsam entscheiden

Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber zu Jahresbeginn bekanntlich aufgegeben, „unverzüglich“ Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen bei einer pandemiebedingten Triage zu treffen. Andernfalls sei zu befürchten, dass diese bei der Zuteilung intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benachteiligt würden. Bei einer Triage muss entschieden werden, welche Patienten zuerst behandelt werden, wenn die Hilfe nicht für alle möglich ist.

Diese ethisch brisante „Ex-post-Triage“ soll nach dem Gesetzesvorschlag nur dann zulässig sein, wenn drei intensivmedizinisch erfahrene Fachärzte die Entscheidung einvernehmlich treffen, nachdem sie die Patienten unabhängig voneinander begutachtet haben, hieß es zuvor in Medienberichten. (KNA)

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