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Probatorische Sitzungen

Verbandskritik an Zwang zu Terminservice

Gebe es kein Therapieplatz, sei das eher ein Problem fehlender Kapazitäten, meint der bvvp.

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) kritisiert die Entscheidung, dass vom 1. Oktober an auch probatorische Sitzungen über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen vermittelt werden müssen. Dies geschieht auf eine Entscheidung des Schiedsamts hin, sofern zuvor ein Behandlungsbedarf von einem Psychotherapeuten festgestellt wurde.

Schon jetzt seien die Praxen in ihren Kapazitäten ausgeschöpft, erklärt der bvvp-Vorsitzende Benedikt Waldherr. Dieser Versuch der Kassen, ihre Versicherten ohne eine Korrektur der Bedarfsplanung und ohne neue Psychotherapeutensitze unterzubringen, könne nicht funktionieren.

Die bisherige Vermittlung einer Akutbehandlung über die TSS bei dringendem Bedarf, die eine zeitnahe Erstversorgung sichere, sei nach Ansicht des bvvp "vollkommen ausreichend".

Der vorrangige Weg in die Psychotherapie sollte wie bisher direkt über die psychotherapeutischen Praxen erfolgen, die seit vergangenem Jahr dafür verpflichtend erhöhte telefonische Erreichbarkeitszeiten anbieten müssten, so Waldherr. (bar)

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