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Krankenhäuser

Verbindliche Personalquote gefordert

Bremen und Thüringen reichen die geltenden Personaluntergrenzen für Kliniken nicht aus.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Länder Bremen und Thüringen fordern eine verbindliche Personalbesetzung in Krankenhäusern. Diese soll über die bereits für einige Bereiche geltenden Personaluntergrenzen hinausgehen.

Einen entsprechenden Entschließungsantrag bringen die beiden Länder in die Bundesratssitzung am kommenden Freitag ein. Zudem sollten Hebammen in diese Regelungen mit einbezogen werden.

Thüringen und Bremen halten die Fokussierung auf Untergrenzen für nicht ausreichend. Das Sozialgesetzbuch V (Paragraf 70 Absatz 1 Satz 2) schreibe vor, „dass die Versorgung der Versicherten in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden soll“, heißt es in dem Antrag.

Daher solle neben der Untergrenze zur Risikominderung ein bundesweit einheitliches Pflegepersonalbemessungsinstrument entwickelt werden, mit dem eine qualitativ hochwertige Versorgung verbindlich sichergestellt werden könne.

Zuletzt hatte es über die bereits für fünf Bereiche geltenden Personaluntergrenzen schon heftige Diskussionen gegeben. Im ersten Quartal nach der Einführung zum Jahresbeginn wurden sie zwar nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zu 90 Prozent eingehalten werden, aber nur mit erheblichen Konsequenzen.

So hätten viele Kliniken angegeben, dass sie die Vorgaben zum Teil nur durch Einschränkungen von Behandlungen erreichen konnten. Dafür seien in erster Linie Intensivplätze stillgelegt worden. Die DKG fordert schon bei den geltenden Untergrenzen eine komplette Neuorientierung. (chb)

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