Urteil

Veröffentlichung der Pflege-Noten erlaubt

KÖLN (iss). Pflegeeinrichtungen können sich nicht gegen die Veröffentlichung der Ergebnisse des Pflege-TÜV wehren, hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) in einem aktuellen Urteil entschieden.

Veröffentlicht:

Das LSG hält die Veröffentlichung der Qualitätsberichte durch die Pflegekassen für zulässig.

Die Richter wiesen die Klage eines Kölner Anbieters zurück, der sich vorbeugend gegen die geplante Bekanntmachung seiner Bewertung gewehrt hatte.

Die Einrichtung schneidet in dem Bericht gut ab, lehnt die Noten-Systematik aber aus Prinzip ab.

Az. L 10 P 137/11

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