Verordnungen zu Medizinprodukten werden überarbeitet

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BERLIN (cw). Nach der Apothekenbetriebsordnung kommen jetzt auch die Verordnung über die Verschreibungspflicht von Medizinprodukten (MPVerschrV) und die Verordnung über Vertriebswege von Medizinprodukten (MPVertrV) auf den Reform-Prüfstand. Das Bundesgesundheitsministerium hat ein erstes, noch sehr allgemeines Diskussionspapier zu dem Vorhaben interessierten Kreisen zugeleitet und um kritische Prüfung sowie Änderungsvorschläge gebeten.

In dem Papier heißt es, es gebe sowohl Beispiele für Medizinprodukte, die der Verschreibungspflicht zu unterstellen wären, als auch Beispiele, die eine Aufhebung der Verschreibungs- und Apothekenpflicht nahelegten. So sei denkbar, die Verschreibungspflicht künftig nur auf solche Medizinprodukte zu beschränken, die bei Eigenanwendung durch Patienten ein Gefährdungspotenzial durch unsachgemäßen Gebrauch hätten.

Die Anregungen des Ministeriums zum Thema Vertriebswege lässt erkennen, dass die Rolle der Apotheker, anderer Heilberufler sowie der Gesundheitshandwerker bei der Abgabe von Medizinprodukten eher gestärkt werden könnte.

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