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Berufsverbände kritisieren

Versorgungsgesetz stärkt nicht, sondern schwächt

Ärzte verschiedener Berufsverbände und die Bürger Initiative Gesundheit üben harsche Kritik am geplanten Versorgungsgesetz: Sie sehen die Versorgung in Gefahr.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:
Fachärzte und Patientenvertreter üben scharfe Kritik am Versorgungsstärkungsgesetz: Dr. Johannes Flechtenmacher, Dr. Axel Schroeder, Dr. Hans-Friedrich Spies, Wolfram-Arnim Candidus, Professor Hans-Peter Bruch. (v.l.n.r.)

Fachärzte und Patientenvertreter üben scharfe Kritik am Versorgungsstärkungsgesetz: Dr. Johannes Flechtenmacher, Dr. Axel Schroeder, Dr. Hans-Friedrich Spies, Wolfram-Arnim Candidus, Professor Hans-Peter Bruch. (v.l.n.r.)

© Misslbeck

BERLIN. "Wir sehen insgesamt in diesem Versorgungsstärkungsgesetz eine Schwächung der Versorgung, die die Freiberuflichkeit der Ärzte in Frage stellt", sagt der Urologe Dr. Axel Schroeder, dritter Vorsitzender des Facharztverbandes SpiFa.

Auch der Präsident der Bürger Initiative Gesundheit, Wolfram-Arnim Candidus, bezeichnet den Entwurf als "ein Versorgungsschwächungs-, wenn nicht gar ein Versorgungszerstörungsgesetz". Vor allem die Regelung zur ärztlichen Zweitmeinung ist Candidus und vier Vertretern ärztlicher Berufsverbände ein Dorn im Auge.

Zweitmeinung sei jetzt schon gelebte Realität und durch die freie Arztwahl auch geltendes Recht, so Schroeder. Die gesetzliche Verankerung bezeichnete er als "überzogene Regelung" und "viel zu formaljuristisch".

Ökonomische Kalkulation?

Der Vizepräsident des Berufsverbands der Deutschen Internisten (BDI), Dr. Hans-Friedrich Spies, verwies auf die "ökonomische Kalkulation, die dahintersteckt": Ein Patient werde eher dem Arzt folgen, der ihm von einem Eingriff abrät, als dem der den Eingriff empfiehlt.

Als "handwerkliche Fehler mit massiven Folgen für die Versorgung" betrachtet Spies aber auch die Vier-Wochen-Frist für Facharzttermine und die Vorschriften zum Praxisaufkauf durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Er warnte davor, dass die Regelung massive Rechtsunsicherheiten bei Praxisnachbesetzungen bringen könnte.

"Besonders enttäuscht" seien die Internisten über die Änderungen am Paragraf 116b SGB V zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung, so Spies. Demnach könnten Krankenhäuser mit bestehender 116b-Genehmigung so weiterarbeiten wie bisher. "Der Anreiz zu Kooperation wird abgebaut", kritisierte Spies.

Folgt der Gesetzgeber dem Lobbyismus?

Der Gesetzgeber folge damit dem Lobbyismus der Deutschen Krankenhausgesellschaft. "Wir möchten die Kooperation zwischen Krankenhaus und Praxis", sagte Spies.

Auch für die Kooperation zwischen Haus- und Fachärzten sehen die Berufsverbände Nachteile durch die Neuregelungen zum Paragraf 73c des Gesetzentwurfes.

"Die Möglichkeit einer strukturierten Zusammenarbeit von Fachärzten und Hausärzten wird damit wieder aufgelöst", sagte Dr. Johannes Flechtenmacher, Präsident des Bundesverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie.

Der Präsident des Bundesverbands Deutscher Chirurgen (BDC) Professor Hans-Peter Bruch wiederum warnte vor neuer Bürokratie durch die vorgesehenen Regelungen zu Terminfristen und Zweitmeinungen. "Wenn wir so bürokratisch handeln, werden wir den ärztlichen Auftrag Caritas Humanitas nicht mehr erfüllen können", sagte er.

Seine Forderung: "Die Politik sollte statt kurzfristiger administrativer Maßnahmen langfristige Strategien für das Gesundheitswesen entwickeln."

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