Vertrauensschutz in der Arztpraxis gefährdet?

WIESBADEN (ine). Ärzte wehren sich gegen einen Lauschangriff: In Hessen soll das Polizeigesetz novelliert werden. Dazu liegt ein Gesetzentwurf der CDU- und FDP-Fraktionen vor. Kritik kommt von Opposition und Ärzten.

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Der Entwurf sieht vor, dass nur das Berufsgeheimnis von Journalisten und Rechtsanwälten besonders geschützt werden soll. Wenn Polizisten Eingriffe wie Observation oder Abhörmaßnahmen in ärztlichen Praxen für notwendig erachten, soll dies künftig möglich sein. Für Ärzte und Psychotherapeuten bedeutet dies: Sie können ihren Patienten nicht zusichern, dass Gespräche vertraulich bleiben.

Ein solcher Eingriff in den "Kernbereich des Vertrauens zwischen Patienten und Ärzten" sei gravierend, heißt es bei der Landesärztekammer in Frankfurt/Main. Eine vertrauensvolle Beziehung sei nur möglich, wenn Ärzte ihren Patienten einen absoluten Vertrauensschutz garantieren können. In einer gemeinsamen Mitteilung von Ärzte- und Psychotherapeuten-Kammer fordern die Ärzte den Schutz des Vertrauensverhältnisses zum Patienten.

Vertreter von Grünen und SPD lehnen den Entwurf als verfassungswidrig ab. Bürgerrechte würden nicht hinreichend vor "überzogenen Eingriffen" geschützt werden. Nach einer Anhörung im Landtag stellte Wolfgang Greilich (FDP-Landtagsfraktion) klar, dass es grundsätzliche Veränderungen nicht geben wird, "kleinere Anpassungen" würden überprüft. An einer Neuregelung des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (HSG) kommen die Politiker in Hessen aber nicht vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2008 das jetzige Gesetz teilweise für verfassungswidrig erklärt.

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