Persönliche Sicherheit
Bundesverwaltungsgericht: Berufliche Gefahren begründen Melderegistersperre – auch für Ärzte
Sind Ärzte aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit massiven Anfeindungen ausgesetzt, können sie unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass keine Auskunft aus dem Melderegister erteilt werden muss.








