Anhörung zum Gesetzentwurf
Viel Zustimmung zu schnellerer Anerkennung ausländischer Ärzte
Der Tenor zum Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium ist positiv. Aber im Detail haben Verbände Nachbesserungsbedarf. Das gilt vor allem für die künftige Kenntnisprüfung.
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Die Regeln für die Anerkennung von Ärztinnen und Ärzten, die ihr Medizinstudium außerhalb der EU abgeschlossen haben und in Deutschland ärztlich arbeiten wollen, sollen durch einen Gesetzentwurf neu gefasst werden.
© Sebastian Gollnow / dpa / picture alliance
Berlin. Die beschleunigte Anerkennung der Berufsqualifikationen ausländischer Ärztinnen und Ärzte, für die Bundesgesundheitsministern Nina Warken (CDU) im Juli einen Referentenentwurf vorgelegt hat, stößt im Tenor auf Zustimmung. Doch bei der Verbändeanhörung im Ministerium wurde auch Kritik laut.
Im Kern geht es darum, dass bei Ärztinnen und Ärzten außerhalb der EU („Drittstaat“), die in Deutschland arbeiten wollen, die direkte Kenntnisprüfung den Regelfall der Anerkennung bilden soll. Die Bewerber wären dann anders als bisher nicht mehr verpflichtet, umfangreiche Unterlagen zur inhaltlichen Gleichwertigkeit ihrer Berufsqualifikation einzureichen. Gleiches soll auch für Zahnärzte, Apotheker und Hebammen gelten.
Warnung vor Qualitätseinbußen
So ganz geheuer ist dem Hausärztinnen- und Hausärzteverband das verkürzte Verfahren dann doch nicht. Zum Schutz der Patienten sollte vor der Kenntnisprüfung „zumindest eine schnelle und einfache ‚Vorprüfung‘ im Sinne einer Plausibilitäts-, Referenz- und Echtzeitprüfung der eingereichten Unterlagen“, erfolgen, heißt es in der Stellungnahme.
Auch die Bundesärztekammer mahnt, ein Verzicht auf die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung – sie soll nur noch optional angeboten werden – dürfe nicht „mit Qualitätseinbußen oder mit Zweifeln an den für die Ausübung ärztlicher Tätigkeiten erforderlichen Kompetenzen einhergehen“.
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Werde die Kenntnisprüfung zum Regelfall, dann erhalte diese den Charakter einer „Zugangsprüfung“. Neben der inhaltlichen Ausgestaltung sollte daher auch die Dauer dieser Prüfung angepasst werden, so die BÄK.
Auch die Deutsche Hochschulmedizin e.V. (DHM) und die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) sehen an dieser Stelle Nachbesserungsbedarf. Denn die Kenntnisprüfung in ihrer derzeitigen Form als alleiniger Nachweis „der ärztlichen Kompetenzen mit Fähigkeiten und Fertigkeiten genügt nicht den Anforderungen an die Patientensicherheit“, heißt es.
Kenntnisprüfung entspricht nur M3-Abschnitt
Die neu zu strukturierende Kenntnisprüfung sollte daher auch eine schriftliche Wissensüberprüfung umfassen, die an die Zweite Abschnittsprüfung (M2) des Medizinstudiums angelehnt ist. Der klinisch-mündlich-praktische Teil sollte weiterhin als mündliche Prüfung analog zum M3 abgehalten werden. Aktuell entspreche das Format der Kenntnisprüfung nur dem M3, betonen die Verbände.
Auch die Bundesvertretung der Medizinstudierenden (bvmd) begrüßt die geplante Beschleunigung der Verfahren. Allerdings müsse angesichts einer absehbar steigenden Zahl von Kenntnisprüfungen sichergestellt sein, dass „ausreichend Prüferkapazitäten zur Verfügung stehen, ohne dass die Durchführung der medizinischen Staatsexamina gefährdet wird“.
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Die BÄK begrüßt eine weitere geplante Regelung, nach der eine Rechtsgrundlage geschaffen werden soll, um im Approbationsverfahren einen Datenabgleich zwischen den Bundesländern zu ermöglichen. Allerdings sollte für den Datenaustausch aus Sicht der BÄK eine gemeinsame Datenbank installiert werden, auf die Approbationsbehörden oder Landesärztekammern Zugriff haben – der Referentenentwurf sieht nur die Möglichkeit individueller Auskunftsersuchen für die Behörden vor. Dieses Verfahren wäre mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden, warnt die BÄK.
Studierende befürworten mehr Flexibilität
Die Vertretung der Medizinstudierenden befürwortet ausdrücklich, dass mit dem Gesetzentwurf die Verordnungsermächtigung zur Ärztlichen Approbationsordnung in einigen Aspekten „modernisiert“ werden soll.
Die praktische Ausbildung soll künftig auch in Einrichtungen möglich sein, die nicht der unmittelbaren Patientenversorgung dienen, wie im Öffentlichen Gesundheitsdienst oder in Reha-Einrichtungen. Zudem soll die Ausgestaltung der Studienabschnitte flexibler werden. Das sei ein „weitsichtiger Schritt“, lobt die bvmd, und ein „überfälliger Weckruf für das Medizinstudium. Wir dürfen nicht weiter in Ausbildungsstrukturen von gestern verharren.“ (fst)