Krankenkassen

Volle drei Wochen Zeit für Entscheidung

Für Leistungsbescheide gilt eine Frist von drei Wochen - unabhängig von der Postlaufzeit. Das hat das LSG München entschieden.

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Für die Entscheidung über den Leistungsantrag eines Versicherten haben die gesetzlichen Krankenkassen volle drei Wochen Zeit. Es reicht, wenn die Kasse den Bescheid innerhalb dieser Frist verschickt, wie das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in München entschied. Die Postlaufzeit sei nicht auf die Frist anzurechnen.

Laut Gesetz müssen die Krankenkassen "zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen" über einen Leistungsantrag entscheiden. Ist ein Gutachten des Medizinischen Diensts der Krankenkassen (MDK) erforderlich, muss die Kasse den Antragsteller hierüber unterrichten, und die Frist verlängert sich auf fünf Wochen.

Das BSG hatte kürzlich entschieden, dass eine Kasse eine Leistung auch "durch Schweigen" bewilligen kann. Reagiere die Kasse innerhalb der Dreiwochenfrist nicht, gelte der Antrag als "fiktiv genehmigt". Voraussetzung ist danach nur, dass die beantragte Leistung zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehört und der Versicherte von einer Zustimmung seiner Kasse ausgehen durfte. Zu einer weitergehenden Prüfung sei die Kasse dann nicht mehr berechtigt.

In dem nun vom LSG München entschiedenen Fall geht es um die Versorgung eines Versicherten mit einem Arzneimittel, das für seine Erkrankung eigentlich nicht zugelassen ist. Die Kasse hatte den Antrag noch innerhalb der Dreiwochenfrist ablehnend beantwortet, der Brief ging bei dem Versicherten jedoch erst zwei Tage später ein.

Dennoch hat die Krankenkasse die Frist eingehalten, urteilte das LSG München. Der Gesetzgeber habe den Kassen volle drei Wochen für ihre Entscheidung einräumen wollen. Diese Frist werde daher "nicht durch Postlaufzeiten verkürzt. Auch das Risiko einer verzögerten Postzustellung trügen die Krankenkassen nicht. (mwo)

Bayerisches Landessozialgericht

Az.: L 5 KR 121/16 B ER

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Showdown im Vermittlungsausschuss

Krankenkassen warnen vor Scheitern des Zwei-Milliarden-Spargeschenks

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie erkenne ich Schmerzen bei Menschen mit Demenz, Professorin Miriam Kunz?

Systematisches Review und Metaanalyse

Antidepressiva absetzen: Welche Strategie ist am wirksamsten?

Lesetipps
Übersichtsarbeit: Wie wirken Hochdosis-, rekombinante und mRNA-Vakzinen verglichen mit dem Standardimpfstoff?

© Sasa Visual / stock.adobe.com

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Serotoninkristalle, die ein Muster ergeben.

© Michael W. Davidson / Science Photo Library

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an