KV Berlin

Vorfahrt für die öffentliche Hand? Bloß nicht!

Berlins KV-Chefin Stennes warnt dafür, die Selbstverwaltung durch staatliche Eingriffe auszuhöhlen.

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BERLIN. Stärkere Steuerung der ambulanten Bedarfsplanung durch die öffentliche Hand – davor warnt die Berliner KV-Chefin Dr. Margret Stennes. Die Gestaltungsfreiheit der ärztlichen Selbstverwaltung werde durch noch mehr staatliche Eingriffe ausgehöhlt, so Stennes. Anlass für die Stellungnahme waren Äußerungen des früheren Berliner Gesundheitssenators und jetzigen Vize-Chefs des CDU-Bundesfachausschusses Gesundheit und Pflege, Mario Czaja. Er hatte bei einer Veranstaltung des Bundesverbands Managed Care gesagt, dass angesichts der Fehlentwicklungen in der ambulanten Bedarfsplanung die öffentliche Hand mehr Verantwortung übernehmen müsse.

Dem Gesetzgeber müsse bewusst sein, dass eine existenzielle Schwächung der Selbstverwaltung die Versorgung der Patienten in Deutschland ernsthaft gefährde, sagte Stennes. Angesichts von Ärztemangel, der sinkenden Bereitschaft, sich niederzulassen, aber auch des Trends, ambulante Versorgung in MVZ zu konzentrieren, müsse es Aufgabe aller sein, "die Attraktivität der Tätigkeit in der Niederlassung zu steigern". Verhindert werden müsse ein Abbau der Versorgung an weniger attraktiven Standorten. "Dies wird durch staatlichen Zwang, zum Beispiel bei der Wahl des Praxisortes, nicht gelingen", so Stennes.

Gerade Czaja müsse wissen, dass Reformprozesse im "konstruktiven Dialog mit der Selbstverwaltung" möglich seien. Damit spielt die KV-Vorsitzende auf den "Letter of Intent" an, durch den KV, Krankenkassen und die Senatsverwaltung für Gesundheit seit 2013 versuchen, eine Versorgungssteuerung auf der Ebene der Verwaltungsbezirke vorzunehmen. Damit soll vor allem erreicht werden, dass sich mehr Ärzte in unterversorgten Gebieten der Stadt niederlassen.

Die KV stehe in Austausch mit den Verwaltungsbezirken und der Senatsverwaltung, um den "Letter of Intent" der aktuellen Versorgungslage entsprechend weiterzuentwickeln, sagte Stennes. Bundeseinheitliche Vorgaben dagegen hätten in der Vergangenheit dazu geführt, dass die regionalen Akteure in ihrem Handlungsspielraum eingeschränkt wurden. (juk)

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