Parlamentarische Anfrage gestartet

Was wird aus der GOÄ-Novelle? Unionsfraktion bohrt nach

Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat eine „vorurteilsfreie Prüfung“ des neuen GOÄ-Verzeichnisses signalisiert. Die CDU/CSU im Bundestag möchte es genauer wissen – und wartet auf Antworten auf ihre parlamentarische Anfrage.

Veröffentlicht:
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mit dem Entwurf der neuen GOÄ beim Deutschen Ärztetag im Mai in Bremen. Die Unionsfraktion im Bundestag will wissen, was der Minister mit diesem Konvolut anzufangen gedenkt.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach mit dem Entwurf der neuen GOÄ beim Deutschen Ärztetag im Mai in Bremen. Die Unionsfraktion im Bundestag will wissen, was der Minister mit diesem Konvolut anzufangen gedenkt.

© Rolf Schulten

Berlin. Die Unionsfraktion im Bundestag hat Fragen zur Zukunft der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): Beim Deutschen Ärztetag in Bremen wurde Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach das Leistungsverzeichnis des neuen GOÄ-Entwurfes überreicht. Der Minister sagte eine „vorurteilsfreie Prüfung“ zu – doch was passiert jetzt?

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CDU/CSU wollen in einer parlamentarischen Anfrage von der Ampel-Koalition dazu Antworten – und haben 13 Fragen an die Regierung gerichtet. Aus ihrer Sicht belastet es „das sensible Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig“, dass die Gebührenordnung der Ärzte im Gegensatz zu der anderer freier Berufe seit 1982 nicht grundlegend novelliert worden ist.

Die „veraltete“ GOÄ führe zu „Verunsicherungen, Prüfaufwand und Rechtsstreitigkeiten“, da die aktuell gültige Gebührenordnung „teilweise schon wieder veraltete Analogbewertungen enthält“. Weder ermögliche dies die angemessene Abbildung moderner und innovativer Leistungen, noch sei die GOÄ auf die laufende Digitalisierung des Gesundheitswesens zugeschnitten, moniert die Unionsfraktion.

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Verschiebung der Statik zwischen GKV und PKV?

Im Ergebnis interessiert sich die größte Oppositionsfraktion für grundsätzliche ebenso wie für kleinteilige Einschätzungen der Regierung zum Stand der Novelle. So wollen CDU/CSU etwa wissen, warum eine neue GOÄ das Verhältnis von PKV und GKV beeinflussen würde – Lauterbach hatte in Interviews auf diese mögliche Folgewirkung verwiesen. Einschätzungen durch die Regierung möchte die Fraktion auch dazu haben, ob die GOÄ in ihrer aktuellen Fassung Fehlanreize durch Über- und Unterbewertungen auslöst.

Zum Fragenkonvolut gehört auch, ob die „Sprechende Medizin“ ausreichend in der derzeit gültigen GOÄ abgebildet ist. Schließlich will die Opposition wissen, inwieweit in der GOÄ Leistungen im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte, digitalen Gesundheitsapps oder Videosprechstunden aktuell adäquat abgebildet werden können.

„Kleine Anfragen“ – so wie die vorliegende – muss die Regierung in der Regel binnen zwei Wochen beantworten. In der Praxis wird die Antwortfrist aber im Einvernehmen mit dem Fragesteller häufig verlängert. (fst)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 02.08.202211:25 Uhr

Ein kurzer Blick in die Historie der GOÄ belegt:

Unsere Bundesärztekammer (BÄK) in wechselnder Besetzung und in beispiellosen Kumpanei mit dem Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) ist hauptverantwortlich für das Desaster um die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu). Die veraltete Gebührenordnung für Ärzte (GOÄalt):
• GOÄ-Systematik auf dem Stand vom 16.4.1987 (BGBl. I, S. 1218)
• GOÄ-Punktwert-Anhebung in fast 40 Jahren (1983-2022) um insgesamt 14 %
• kalkulatorischer Punktwert 10 (1983), 11 (1988), 11,4 Pfennige (1996)
• 0% Punktwerterhöhung von 1997 bis einschl. 2022 (26 Jahre)

Einige Jahre hauptverantwortlich unter Ex-BÄK-Chef Prof. (HH) Dr. med. F.-U. Montgomery war und ist der jetzige BÄK-Präsident Dr. med. Klaus Reinhardt.

Zum Fragenkonvolut der "kleinen Anfrage" gehört übrigens auch, ob die „Sprechende Medizin“ ausreichend in der derzeit gültigen GOÄ abgebildet ist. Schließlich will die Opposition wissen, inwieweit in der GOÄ Leistungen im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte, digitalen Gesundheitsapps oder Videosprechstunden aktuell adäquat abgebildet werden können.

Es ist davon auszugehen, dass sich die Verhandlungsführer von PKV-Verband und Bundesärztekammer (BÄK) über diese Fragen noch gar keine ausreichenden Gedanken gemacht haben, so unfertig, unentschlossen und streckenweise dilettantisch wirkt der derzeitige Verhandlungszustand bei der GOÄneu.

Mf+kG, Ihr Dr. med. Thomas G. Schätzler, Facharzt für Allgemeinmedizin in Dortmund

Andreas Hoffmann 01.08.202216:05 Uhr

Nachdem die Union über Jahrzehnte in Regierungsverantwortung die Möglichkeit hatte, die GOÄ zu reformieren, spielt sie sich jetzt in der Opposition als Interessenvertreter der Ärzte auf - wenn es nicht so traurig wäre, müsste man darüber lachen. Tatsache ist doch, dass jede Regierung der vergangenen Jahrzehnte aus Angst vor Kostensteigerungen bei der Beihilfe die Anpassung der GOÄ blockiert hat. Genauso, wie notwendige Erhöhungen der Beiträge zur GKV nicht vorgenommen wurden, um keine Wählerstimmen zu verlieren. Ein Trauerspiel.

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