Parlamentarische Anfrage gestartet
Was wird aus der GOÄ-Novelle? Unionsfraktion bohrt nach
Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat eine „vorurteilsfreie Prüfung“ des neuen GOÄ-Verzeichnisses signalisiert. Die CDU/CSU im Bundestag möchte es genauer wissen – und wartet auf Antworten auf ihre parlamentarische Anfrage.
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Bundesgesundheitsminister Lauterbach mit dem Entwurf der neuen GOÄ beim Deutschen Ärztetag im Mai in Bremen. Die Unionsfraktion im Bundestag will wissen, was der Minister mit diesem Konvolut anzufangen gedenkt.
© Rolf Schulten
Berlin. Die Unionsfraktion im Bundestag hat Fragen zur Zukunft der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): Beim Deutschen Ärztetag in Bremen wurde Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach das Leistungsverzeichnis des neuen GOÄ-Entwurfes überreicht. Der Minister sagte eine „vorurteilsfreie Prüfung“ zu – doch was passiert jetzt?
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CDU/CSU wollen in einer parlamentarischen Anfrage von der Ampel-Koalition dazu Antworten – und haben 13 Fragen an die Regierung gerichtet. Aus ihrer Sicht belastet es „das sensible Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig“, dass die Gebührenordnung der Ärzte im Gegensatz zu der anderer freier Berufe seit 1982 nicht grundlegend novelliert worden ist.
Die „veraltete“ GOÄ führe zu „Verunsicherungen, Prüfaufwand und Rechtsstreitigkeiten“, da die aktuell gültige Gebührenordnung „teilweise schon wieder veraltete Analogbewertungen enthält“. Weder ermögliche dies die angemessene Abbildung moderner und innovativer Leistungen, noch sei die GOÄ auf die laufende Digitalisierung des Gesundheitswesens zugeschnitten, moniert die Unionsfraktion.
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Im Ergebnis interessiert sich die größte Oppositionsfraktion für grundsätzliche ebenso wie für kleinteilige Einschätzungen der Regierung zum Stand der Novelle. So wollen CDU/CSU etwa wissen, warum eine neue GOÄ das Verhältnis von PKV und GKV beeinflussen würde – Lauterbach hatte in Interviews auf diese mögliche Folgewirkung verwiesen. Einschätzungen durch die Regierung möchte die Fraktion auch dazu haben, ob die GOÄ in ihrer aktuellen Fassung Fehlanreize durch Über- und Unterbewertungen auslöst.
Zum Fragenkonvolut gehört auch, ob die „Sprechende Medizin“ ausreichend in der derzeit gültigen GOÄ abgebildet ist. Schließlich will die Opposition wissen, inwieweit in der GOÄ Leistungen im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte, digitalen Gesundheitsapps oder Videosprechstunden aktuell adäquat abgebildet werden können.
„Kleine Anfragen“ – so wie die vorliegende – muss die Regierung in der Regel binnen zwei Wochen beantworten. In der Praxis wird die Antwortfrist aber im Einvernehmen mit dem Fragesteller häufig verlängert. (fst)