Weigeldt: Sparklausel im Paragraf 73b muss weg

Der CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn blieb hart beim WestfälischLippischen Hausärztetag: Die Refinanzierungsklausel für Hausarztverträge bleibt bestehen.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Die Koalition hat Paragraf 73b entkernt; ein Fehler, sagt die SPD. [M] Steinmetz:

Die Koalition hat Paragraf 73b entkernt; ein Fehler, sagt die SPD. [M] Steinmetz:

© Neumeier / imago |

DORTMUND. Die Politiker können versprechen, was sie wollen. Für viele Hausärzte zählt vor allem die Haltung zu einer Forderung: der Rückkehr zu den Hausarztverträgen alter Prägung und damit der Abschaffung der Refinanzierungsklausel.

"Absatz 5a in Paragraf 73b bindet die Vertragsmöglichkeiten der Kassen an die dauernd wechselnden Regularien der Kassenärztlichen Vereinigungen", kritisierte Ulrich Weigeldt, Vorsitzender des Deutschen Hausärzteverbands, beim 6. Westfälisch-Lippischen Hausärztetag in Dortmund.

Nach Absatz 5a gilt für alle Hausarztverträge, die nach dem 22. September 2010 geschlossen wurden, der Grundsatz der Beitragssatzstabilität der Kassen. Die vereinbarten Vergütungen sollen möglichst das Honorarniveau der KVen nicht übersteigen. Tun sie das doch, muss der Mehraufwand durch Einsparungen an anderer Stelle wieder reingeholt werden.

Ziel ist es, Honorarunterschiede zwischen den KVen auszugleichen

"Wir können diese Verknüpfung nicht gebrauchen, weil sie uns wieder in das alte System führt", kritisierte Weigeldt. Ohne die neuen Einschränkungen könnten Hausarztverträge auch dabei helfen, die Honorarunterschiede zwischen den KVen auszugleichen, glaubt er.

"Streichen Sie den Absatz 5a aus Paragraf 73b. Dann können wir auch in NRW Vergütungsstrukturen verhandeln, wie wir sie in Baden-Württemberg oder Bayern haben", sagte er zum gesundheitspolitischen Sprecher der Unionsfraktion Jens Spahn.

Spahn blieb skeptisch

Aber Spahn blieb skeptisch - auch wenn er wusste, dass er damit beim Publikum kaum punkten konnte. Auch unter denen neuen Bedingungen könnten in den Hausarztverträgen Honorarsteigerungen verhandelt werden, sagte er.

"Ich glaube nicht, dass für die Stärkung der Hausärzte, die ich für die Basis der Versorgung im Land halte, der Paragraf 73b das allein selig machende Mittel ist", sagte er. Mit dem Versorgungsstrukturgesetz habe die Regierung eine Reihe weiterer sinnvoller Maßnahmen auf den Weg gebracht.

Die Politik werde Hausarztverträge wie den der AOK in Baden-Württemberg genau beobachten und ihre Ergebnisse prüfen. "Gute Elemente aus den Verträgen werden wir in die Regelversorgung übernehmen", versprach er.

Lauterbach: Die SPD hätte den Paragrafen 73b nicht geändert

Der SPD-Gesundheitspolitiker Professor Karl Lauterbach wusste den Hausärzten besser zu gefallen. Die SPD hätte den Paragrafen 73b nicht geändert, sagte er. "Sie hätten Ihr Verhandlungsmandat behalten."

Er teilte die Ansicht Weigeldts, dass die Hausärzte im aktuellen System nicht weiterkommen werden. "Der Hausarzt ist Bittsteller bei der Politik und der Selbstverwaltung, hört aber ständig, dass ihn alle gern haben."

Lauterbach lobte den Vertrag zwischen AOK, Hausärzteverband und Medi in Baden-Württemberg. "Wenn wir flächendeckend solche Verträge hätten, wäre es besser fürs Land."

Damit rannte er bei Dr. Werner Baumgärtner, dem Vorsitzenden von Medi Deutschland, offene Türen ein. Der Vorteil liege vor allem in der Verknüpfung der Hausarztverträge mit Facharztverträgen nach Paragraf 73c, betonte Baumgärtner. "Ich möchte bundesweit die Chance für dieses Versorgungskonzept haben."

Funktionierende Hausarztverträge seien die Basis für eine Verbesserung der fachärztlichen Versorgung. Ohne die Kombination würden im fachärztlichen Bereich langfristig die Krankenhäuser das Rennen machen, prognostizierte er. "Das darf nicht sein."

Die Gestaltungsmöglichkeiten der Kassen durch Haus- und Facharztverträge in Kombination mit der integrierten Versorgung würden unterschätzt, sagte Weigeldt. Interessierte Kassen könnten anders als unter der befreienden Wirkung der Gesamtvergütung einzelne Bereiche wie die Pflege, die psychiatrische Versorgung oder die konservative Augenheilkunde verbessern.

"Dann müssten sich die Kassen tatsächlich um die Versorgung kümmern und nicht nur darum, wie sie den Risikostrukturausgleich umstrukturieren können."

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