HzV-Versicherte

Weiter Notdienst-Ärger in Westfalen-Lippe

Die KV, der Ersatzkassenverband vdek und der Hausärzteverband ringen in Westfalen-Lippe weiter um die Sicherstellung des Notdienstes für die Versicherten in den Hausarztverträgen. Streitpunkt sind die Vorhaltekosten.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
KV, Ersatzkassen oder Hausärzteverband - wer muss die Vorhaltekosten für den Notdienst in Westfalen-Lippe übernehmen?

KV, Ersatzkassen oder Hausärzteverband - wer muss die Vorhaltekosten für den Notdienst in Westfalen-Lippe übernehmen?

© VRD / fotolia.com

DORTMUND. In Westfalen-Lippe ringen die KV und der Ersatzkassenverband vdek weiter um die Sicherstellung des Notdienstes für die Versicherten in den Hausarztverträgen. Die Beteiligten weisen sich dabei gegenseitig die Schuld zu.

Neben den frei verhandelten Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) von Techniker Krankenkasse und IKK Classic gibt es in Westfalen-Lippe für die anderen Kassen die vom Schiedsamt auf den Weg gebrachten Vereinbarungen.

Bei den Verhandlungen über die notwendigen Bereinigungsverfahren für die Schiedsamtsverträge hat die KVWL nach einigem Hin und Her mit den Primärkassen eine Einigung über die Kosten für den Notdienst gefunden. Nicht so mit dem vdek.

Über die Verwaltungskosten und die im Notdienst erbrachten Leistungen haben sich die beiden Seiten verständigt, aber nicht über die Vorhaltekosten.

Für KVWL-Vize Dr. Gerhard Nordmann liegt der Ball beim vdek. "Wenn die KV den Notdienst weiter sicherstellen soll, müssen die Ersatzkassen dafür bezahlen", sagt Nordmann.

Die KV fordert einen Aufwandsersatz von 0,62 Euro pro Versichertem und Quartal. Sie habe mit dem vdek und dem Hausärzteverband bereits mehrfach über das Thema gesprochen.

"Dabei ist aber deutlich geworden, dass sich die Ersatzkassen ihrer Verantwortung zur Kostentragung des Notdienstes für die im HzV-Vertrag eingeschriebenen Patienten entziehen", kritisiert Nordmann.

vdek: "Forderung der KVWL erschließt sich uns nicht"

Das sieht der Verband erwartungsgemäß anders. "Die Forderung der KVWL erschließt sich uns nicht", sagt der Leiter der vdek-Landesvertretung NRW Andreas Hustadt.

Da die Ärzte in Westfalen-Lippe ohnehin einen festen monatlichen Betrag für die Vorhaltekosten zahlen, entstünden der KV für die HzV-Versicherten keine zusätzlichen Kosten, argumentiert er. "Es besteht kein Grund, dass die KV Vorhaltekosten geltend macht."

Im Moment gehe es zwar nicht um große Summen, da erst knapp 900 Versicherte in den Verträgen eingeschrieben sind, sagt er. Dennoch sei eine grundsätzliche Klärung notwendig. "Mir ist daran gelegen, dass die Frage schnell sachgerecht geregelt wird."

Die Kassen würden die 0,62 Euro bezahlen, wenn sie das Geld dann vom Hausärzteverband bekämen, sagt Hustadt.

Der ist von diesem Vorschlag wenig begeistert. "Als Verband haben wir keine Rechtsgrundlage, um vom Honorar, das den Ärzten zusteht, etwas abzuziehen", betont der Landesverbandsvorsitzende Dr. Norbert Hartmann.

Der Hausärzteverband sehe sich nicht in der Pflicht. Die KV habe wiederholt zugesagt, dass sie den Notdienst übernehmen werde, sagt Hartmann. Die Gespräche liefen weiter. "Wir gehen nach wie vor davon aus, dass die Vernunft siegt."

Das Gesundheitsministerium soll es richten

Sowohl die KVWL als auch der vdek haben sich an das NRW-Gesundheitsministerium gewandt.

Der vdek hat das Ministerium gebeten, auf die KVWL einzuwirken, damit sie den Notdienst für die HzV-Versicherten ohne Zusatzkosten übernimmt.

Dazu habe es gar keine rechtliche Möglichkeit, teilte das Ministerium auf Anfrage mit.

"Der Sicherstellungsauftrag einschließlich des Notdienstes geht in der HzV von der KV auf die Krankenkasse über. Diese kann den Notdienst gegen Aufwendungsersatz durch die KV vornehmen lassen."

Der Schiedsvertrag sehe vor, dass der Hausärzteverband als Vertragspartner den Notdienst für den Fall übernimmt, dass die KV ihn nicht sicherstellen will, so das Ministerium.

"Ob der Hausärzteverband dazu bereit und in der Lage ist und ob es hierzu bereits Gespräche seitens der Ersatzkassen gegeben hat, ist nicht bekannt."

Nach Einschätzung des Ministeriums macht der Streit deutlich, welche Probleme mit der Wahrnehmung des Sicherstellungsauftrages durch die KVen verbunden sind, wenn klare Verantwortlichkeiten fehlen.

Die Länder hätten mehrfach gefordert, dass die Sicherstellung des Notdienstes auch bei der KV bleiben solle, wenn der allgemeine Sicherstellungsauftrag durch Selektivverträge auf die Kassen übergehe. "Leider hat die Bundesregierung dies stets abgelehnt."

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