Notdienst in Westfalen-Lippe ohne Ersatzkassen

Jetzt sind die Ersatzkassen in der Pflicht: Für diese HzV-Versicherten muss die KV in Westfalen-Lippe keinen Notfalldienst mehr leisten. So will es zumindest das Schiedsamt.

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Ohne Kostenbeteiligung muss kein Notdienst für Versicherte in Hausarztverträgen geleistet werden, so das Schiedsamt.

Ohne Kostenbeteiligung muss kein Notdienst für Versicherte in Hausarztverträgen geleistet werden, so das Schiedsamt.

© VRD / fotolia.com

DORTMUND (iss). In Westfalen-Lippe müssen die Ersatzkassen mit Ausnahme der Techniker Krankenkasse die Versorgung ihrer Versicherten im Notfalldienst selbst organisieren. Das ist die Folge einer Schiedsamtsentscheidung.

Der Ersatzkassenverband vdek und die KV Westfalen-Lippe (KVWL) hatten sich nicht über die Modalitäten für das Bereinigungsverfahren der Vergütung in den Hausarztverträgen einigen können.

Bis auf die Hausarztverträge der Techniker und der IKK Classic sind in Westfalen-Lippe keine Hausarztverträge in Kraft. Bevor die vom Schiedsamt auf den Weg gebrachten Vereinbarungen für die anderen Kassen umgesetzt werden können, müssen sich KV und Kassen über die Bereinigung verständigen.

Bei zwei Themen stellten sich bei den Verhandlungen sowohl die Primär- als auch die Ersatzkassen quer, berichtete KVWL-Vize Dr. Gerhard Nordmann auf der Vertreterversammlung. "Strittig waren der Aufwandsersatz für die Bereinigung sowie die Kosten für die Übernahme des Notfalldienstes."

Die Folge war die Einleitung eines Schiedsamtsverfahrens.

Mit den Primärkassen fand die KVWL einen Kompromiss, bevor ein Schiedsspruch gefällt werden musste: Die Kassen zahlen pauschal 1,5 Prozent auf den Bereinigungsbetrag, um den Aufwand für die Bereinigung und die Kosten des Notfalldienstes abzudecken.

Ersatzkassen müssen Aufwandsentschädigung für Bereinigung zahlen

Für die Ersatzkassen fällte das Schiedsamt dagegen eine Entscheidung, in der die KVWL ihre Position bestätigt sieht.

"Wir müssen ohne Kostenbeteiligung keinen Notfalldienst für die Versicherten in den Hausarztverträgen der beteiligten Ersatzkassen übernehmen. Und wir werden dies auch nicht tun", sagte Nordmann.

Das bedeutet aber nicht, dass Versicherte der Ersatzkassen im vertragsärztlichen Notfalldienst nicht versorgt werden. Wenn die Ärzte überhaupt auf die Kassenart achten, können sie den Patienten aber eine Rechnung ausstellen, die sie sich von den Kassen erstatten lassen müssen.

Nach der Schiedsamtsentscheidung müssen die Ersatzkassen zudem eine Aufwandsentschädigung für die Bereinigung zahlen, die sich nach den tatsächlich anfallenden Kosten richtet.

Es gehe bei diesem Thema nicht um große Summen, aber ums Prinzip, sagte er. "Die Kassen dürfen nicht damit durchkommen, dass Leistungen unserer Mitglieder oder unserer KV einfach kostenlos zu haben sind."

Vor einer Bewertung des Schiedsspruches will der Vdek die schriftliche Begründung abwarten und sein weiteres Vorgehen prüfen.

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