Weniger Leistungen, höhere Selbstbeteiligung

Der Bundesverband der Arbeitgeberverbände hält eine Gesundheitsprämie für finanzierbar, ohne dass der Bundeshaushalt weiter belastet wird.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

BERLIN. Der Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände leistet der FDP für ihr Reformkonzept Schützenhilfe - und geht doch weit über alle Vorstellungen der Liberalen hinaus. Die Ingredienzien der BDA-Vorstellungen heißen: höhere Selbstbeteiligung der Patienten, Leistungskürzungen und mehr Wettbewerb.

Im Einzelnen schlagen die Arbeitgeber vor:

  • Leistungen der GKV sollen auf eine "Basissicherung" begrenzt werden. Darunter werden Leistungen verstanden, "deren Nutzen nachgewiesen ist und die wirtschaftlich erbracht werden". Dazu sollen alle Leistungen - sowohl neue als auch bereits im GKV-Katalog enthaltene - "laufend" auf ihren Nutzen und im Rahmen von Kosten-Nutzen-Analysen überprüft werden. Dies soll vor allem Aufgabe von Institutionen wie IQWiG und Gemeinsamer Bundesausschuss sein.
  • Der Leistungskatalog sollte ausgedünnt werden. Auf der Streichliste des BDA stehen unter anderem Aufwendungen für die hauswirtschaftliche Versorgung und Haushaltshilfen. Zudem schlagen die Arbeitgeber vor, das Krankengeld statt bis zu 78 nur noch maximal 52 Wochen zu zahlen. Bei mehr als einem Jahr liege eine "vorübergehend verminderte Erwerbsfähigkeit" vor - dieses Risiko müsse durch die Rentenversicherung abgedeckt werden. Das Einsparpotenzial gibt der BDA mit sieben Milliarden Euro pro Jahr an.
  • Für die Versicherten sieht der BDA-Vorschlag eine höhere Selbstbeteiligung vor. Die Belastungsobergrenze solle von zwei auf drei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen angehoben werden. Zudem plädieren die Arbeitgeber für eine Praxisgebühr von fünf Euro je Arztbesuch. Diese höhere Eigenbeteiligung entlastet die Krankenkassen nach BDA-Angaben um drei Milliarden Euro jährlich.

Ein Sozialausgleich habe dann sicherzustellen, dass kein Versicherter mehr als 15 Prozent seines Haushaltseinkommens für die Krankenversicherung aufwenden muss. Dabei unterstellen die BDA-Berechnungen, dass der bisherige Bundeszuschuss zur GKV in Höhe von 14 Milliarden Euro ausreicht.

Der Monatsbeitrag von 245 Euro für die Prämie werde heute bei einem Monatsgehalt von etwa 1630 Euro fällig, hat der BDA errechnet. Alle Versicherten mit einem geringeren Einkommen hätten dann Anspruch auf einen Sozialausgleich. Bei der nötigen Einkommensprüfung sieht der BDA "keinen erheblichen zusätzlichen Aufwand für die Krankenkassen". Beispielsweise könne die Prüfung analog dem Verfahren zur Zuzahlungsbefreiung (Paragraf 62 SGB V) erfolgen.

Das Konzept des BDA "Für eine wirtschaftliche, leistungsfähige und einkommensunabhängige Gesundheitsversorgung" kann abgerufen werden unter:

http://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/res/BDA_Konzept_Gesundheitspraemienmodell.pdf/$file/BDA_Konzept_Gesundheitspraemienmodell.pdf

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