Widerstand unter den KVen formiert sich

Die Kassenärztlichen Vereinigungen der sich benachteiligt sehenden Regionen gehen auf die Barrikaden. Die Kassen enthielten ihnen Geld vor, so ihr Vorwurf.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Verteilungsungerechtigkeit verstößt gegen Grundgesetz: KV-Chefin Regina Feldmann.

Verteilungsungerechtigkeit verstößt gegen Grundgesetz: KV-Chefin Regina Feldmann.

© KVT

BERLIN. Die Regionalisierung der ärztlichen Vergütung, wie sie im Versorgungsstrukturgesetz vorgesehen ist, stößt nicht bei allen Kassenärztlichen Vereinigungen auf Zustimmung.

"Es wäre besser, die Regionalisierung würde nicht kommen", sagte Dr. Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein, am Mittwoch in Berlin. Für viele KVen sei es problematisch, im gegenwärtigen Zustand regionalisiert zu werden.

Versorgungsprobleme in einigen Ländern würden zementiert

Damit würden die bestehenden Versorgungsprobleme in einigen Ländern zementiert. Nicht der tatsächliche Versorgungsbedarf, sondern ein in der Vergangenheit dokumentierter Versorgungsumfang sei die Basis für die zur Verfügung gestellten Mittel.

Potthoff äußerte sich bei der Pressekonferenz zur Gründung der Arbeitsgemeinschaft "Lava" von acht KVen. Lava steht für "Länderübergreifender Angemessener Versorgungs-Anspruch". Darin finden sich die KVen aus Brandenburg, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe.

Diese Länder haben die niedrigsten Arztzahlen je 100.000 Einwohner. Ihre Ärzte behandeln mehr Patienten als im Bundesschnitt. Nach den Berechnungen der Lava-KVen fehlt ihnen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt auch Geld pro Patient.

Geld von der Krankenkasse gefordert

Die acht KVen haben deshalb ein gemeinsames Interesse: Sie wollen von den Krankenkassen das Geld erhalten, das ihnen aufgrund der Morbidität in ihren Regionen zustehe, lautet ihre Hauptforderung.

"Wir brauchen das Geld, das die Kassen vom Fonds für unsere Länder bekommen", sagte Dr. Wolfgang-Axel Dryden von der KV Westfalen-Lippe.

Die Verteilungsungerechtigkeit verstoße klar gegen das Grundgesetz, sagte Regina Feldmann von der KV Thüringen.

Grundlage Morbidität

Die Pflicht, Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung zu entrichten, sei nur dann verhältnismäßig, wenn auch die ambulante Versorgung auf dem gesetzlichen Niveau gleichmäßig gesichert sei.

Deshalb müsste das Geld der Versicherten strikt auf der Grundlage der Morbidität verteilt werden.

Die ICD-Kodierung lasse eine Messung der Morbidität zu, sagte Sachsen-Anhalts KV-Chef Dr. Burkhard John.

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