Nutzenbewertung

"Wille des Gesetzgebers ist eindeutig"

Der Gesetzgeber behält sich bei der Nutzenbewertung weitere Schritte vor. Das ließ CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn verlauten.

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CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn kündigt an, notfall das Gesetz bezüglich des Bestandsmarkts anzupassen.

CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn kündigt an, notfall das Gesetz bezüglich des Bestandsmarkts anzupassen.

© Wolf P. Prange / imago

BERLIN. Die CDU ist offen für gesetzliche Nachbesserungen, um geplante Einsparungen auf dem Pharmasektor in Milliardenhöhe auch tatsächlich zu erreichen.

"Der Wille des Gesetzgebers ist eindeutig, wir wollten und wollen den Aufruf des Bestandsmarkts", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU). "Das stellen wir notfalls auch noch mal gesetzgeberisch klar."

Hintergrund ist eine Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, das einem Eilantrag des Pharmakonzerns Novartis stattgegeben hatte. Diabetikerpräparate von Novartis zählen zu den ersten bereits länger verschriebenen Mitteln, die nun einer Nutzenbewertung unterzogen werden sollen.

Dabei geht es darum, inwieweit Medikamente mit Patentschutz wirklich besser sind als schon ältere, günstigere Mittel.

Gerichtsentscheidung steht noch aus

Diese Bewertung ist nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) der schwarz-gelben Koalition Basis für Preisverhandlungen zwischen Hersteller und Kassen.

Bei neuen Medikamenten auf dem Markt ist diese Nutzenbewertung bereits angelaufen. Nun sollen aber auch schon breit eingeführte, umsatzstarke Mittel bewertet werden.

Von dieser Bewertung der Präparate auf dem Bestandsmarkt hängt es ab, ob die Reform wie von der Koalition gewollt dauerhaft zu Einsparungen in Milliardenhöhe führt.

Im Fall Novartis hat das Unternehmen zunächst erreicht, Unterlagen zu den fraglichen Medikamenten erst Ende März und damit Monate später als ursprünglich vorgegeben, einreichen zu müssen. Die Sachentscheidung des Gerichts steht noch aus. (dpa)

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