Schleswig-Holstein

Zehn Cent Punktwert - Augenwischerei?

Die neue Honorarverteilung verzichtet auf RLV und Co. An ihre Stelle treten ein individuelles Punktzahlvolumen und ein fester Punktwert von zehn Cent. Weil das Budget aber bleibt, floatet der Punktwert bei einem Teil der Leistungsmenge.

Dirk SchnackVon Dirk Schnack Veröffentlicht:
Auf zehn Cent hat die KV Schleswig-Holstein den Punktwert festgesetzt - aber nur bei 78 Prozent der Punkte.

Auf zehn Cent hat die KV Schleswig-Holstein den Punktwert festgesetzt - aber nur bei 78 Prozent der Punkte.

© seen / fotolia.com

BAD SEGEBERG. Die KV Schleswig-Holstein verzichtet in ihrem neuen HVM auf Regelleistungsvolumina (RLV), qualifikationsgebundene Zusatzvolumina (QZV) und Praxisbesonderheiten.

An ihre Stelle treten arztindividuelle Punktzahlvolumina (PZV), die mit einem festen Punktwert von zehn Cent vergütet werden.

Künftig bekommt jeder Arzt im Norden sein individuelles Punktzahlvolumen von der KV mitgeteilt. Dieses wird mit einem festen Punktwert von zehn Cent vergütet.

Das Volumen wird einmalig auf Basis des Vorjahres berechnet. Jede weitere Punktzahlanforderung wird mit einem abgestaffelten Restpunktwert, der angestrebt bei vier Cent liegen soll, vergütet.

Zur Klarstellung: Die künftig vergütete Punktzahl ist deutlich schwerer zu erreichen als in der Vergangenheit, als der Punktwert bei rund 3,5 Cent lag. Die Punktzahlen für die einzelnen Leistungen wurden entsprechend abgesenkt.

78 Prozent - dann Punktwertfloating

Die KV Schleswig-Holstein könnte bei voller Honorarausschöpfung nur rund 80 Prozent der gesamten Punktzahlanforderung mit zehn Cent vergüten. Für die restliche Leistungsmenge stünde dann kein Geld mehr zur Verfügung.

Deshalb werden nur rund 78 Prozent der gesamten Punkte mit zehn Prozent bezahlt, so dass auch noch für die restliche Leistungsmenge - wenn auch mit einem deutlich geringeren Punktwert - Honorar fließt.

Von den mehr als 2100 Haus- und Kinderärzten in Schleswig-Holstein werden 1820 ihr mitgeteiltes Punktzahlvolumen erreichen oder überschreiten, rund 300 bleiben darunter. Bei den Fachärzten liegen 1750 an oder über der Grenze, rund 400 schöpfen es voraussichtlich nicht aus.

Faustregel bei der neuen Systematik: Wo bislang ein niedriger Punktwert gezahlt wurde, sind eher Steigerungen zu erwarten. Wo der Punktwert bislang hoch lag, sind eher Verluste zu erwarten.

Der individuelle Zugewinn ist auf das Doppelte der Morbiditätsrate begrenzt. Wer zwei Quartale hintereinander sein Volumen um mehr als zehn Prozent unterschreitet, muss mit einer Abschmelzung der Punktzahlmenge um die Hälfte der Unterschreitung rechnen.

Aufschlag bei schlechter Versorgung

Für Regionen, die in der Bedarfsplanung eine Versorgungsquote unter 100 Prozent haben, gibt es eine Sonderregelung für Hausärzte und wohnortnahe Fachgruppen.

Hier sollen fünf Prozent auf das PZV aufgeschlagen werden. Derzeit gilt das in Schleswig-Holstein nur für die Region Husum. Die KV strebt eine Finanzierung dieses Honorars aus dem gemeinsamen Strukturfonds von KV und Krankenkassen an.

Die KV erhofft sich von dem zeitgleich mit dem neuen EBM am 1. Oktober in Kraft tretenden HVM mehr Stabilität und Kalkulationssicherheit für die Praxen. Die RLV- und QZV-Werte schwankten zuletzt stark und waren in einigen Fachgruppen kontinuierlich gesunken.

Mehr Geld ist mit der Neuregelung insgesamt nicht verbunden. Eine Umverteilung aber ist zu erwarten. Rund 2,6 Millionen Euro werden bei 1129 Haus- und Kinderärzten wegfallen und bei 1011 Haus- und Kinderärzten hinzukommen.

Psychotherapeuten erhalten zur Berechnung ihres Honorarvolumens weiter zeitbezogene Kapazitätsgrenzen. Darüber hinausgehende Leistungen werden mit dem fachärztlichen Restpunktwert vergütet.

Derzeit wird im Norden überlegt, den HVM nach einer Übergangsphase auch auf die Psychotherapeuten anzuwenden.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Neuer HVM, altes Budget

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Abb. 1: Bei erfolgreich therapierter Sialorrhö ist Teilhabe wieder leichter möglich

© Olesia Bilkei / stock.adobe.com [Symbolbild]

Glycopyrroniumbromid bei schwerer Sialorrhö

Wirtschaftliche Verordnung durch bundesweite Praxisbesonderheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Proveca GmbH, Düsseldorf
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Einsatz für Schmerzlinderung

Landgericht Hamburg klärt PKV-Leistungspflicht für Cannabis

Lesetipps
Eine Ärztin hört während einer medizinischen Konsultation in ihrer Praxis die Lunge einer Patientin ab.

© AntonioDiaz / stock.adobe.com

In der Niederlassung

Körperliche Untersuchung vor einem Ultraschall – sinnvoll oder nicht?