Apotheker raten

Zuzahlungsbefreiung rechtzeitig beantragen

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BERLIN. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) rät allen Patienten, die ein planbares Einkommen haben – damit sind auch Rentner betroffen – und regelmäßige Zuzahlungen auf Arzneimittel erwarten, bereits zu Jahresbeginn bei ihrer Kasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung zu stellen.

Wenn vom verordnenden Arzt ein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist, wird die Zuzahlung nämlich erst gar nicht eingezogen. Immerhin jeder elfte GKV-Versicherte gilt laut DAV als befreit von dem Zusatzbetrag. (reh)

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